LOCKSTA BLOG

So finanzieren Sie LOCKSTA Handytaschen über das „Startchancen-Programm“

6 min

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So finanzieren Sie LOCKSTA Handytaschen über das „Startchancen-Programm“

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Smartphones im Unterricht sind in vielen Kollegien der zentrale Stressfaktor: Sie erzeugen Ablenkung, verhindern konzentriertes Lernen, behindern Unterrichtszeit und führen immer häufiger zu Konflikten, Regelverstößen oder Cybermobbing. Schulen benötigen zunehmend technische Lösungen, die eine konsequente Umsetzung bestehender Handyregelungen ermöglichen, ohne permanent pädagogische Ressourcen zu binden.

Das bundesweite Startchancen-Programm eröffnet hier eine einmalige Gelegenheit. Als größtes Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik stellt es über zehn Jahre hinweg Mittel für Schulen bereit, die eine sozial herausfordernde Schülerschaft unterstützen. Viele Anschaffungen – darunter pädagogische Präventionsmaßnahmen, Ausstattung und schulische Rahmenbedingungen – sind förderfähig.

In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen praxisnah, wie LOCKSTA, ein technisches System zur sicheren Smartphone-Aufbewahrung, als förderfähige Maßnahme beantragt werden kann – in jedem Bundesland und für jede Schulform.

Warum LOCKSTA förderfähig ist

Das Startchancen-Programm besteht aus drei Säulen. Für Schulen sind vor allem Säule I (Investitionsmittel) und Säule II (Chancenbudget) relevant. LOCKSTA ist beiden Bereichen eindeutig zuordenbar.

Säule I – Investitionshilfen

Zielsetzung laut Bund-Länder-Vereinbarung:

„Schaffung einer zeitgemäßen und lernförderlichen Umgebung.“

Argumentation für Ihren Antrag:
Eine moderne, lernförderliche Umgebung bedeutet heute nicht ausschließlich den Zugang zu digitalen Geräten, sondern ebenso den bewussten Umgang damit.
LOCKSTA schafft klare analoge Lernräume, in denen Schülerinnen und Schüler konzentriert arbeiten können, frei von digitaler Ablenkung.

Vergleichbar mit Schallschutz, Sichtschutz oder Ruhebereichen wirkt LOCKSTA als räumliche Maßnahme zur Konzentrationsförderung und unterstützt die pädagogische Arbeit im Unterricht.

Säule II – Chancenbudget

Zielsetzung laut Programm:

„Stärkung der Basiskompetenzen und der sozio-emotionalen Entwicklung.“

Argumentation für Ihren Antrag:
LOCKSTA unterstützt gezielt die Entwicklung:

  • Exekutiver Funktionen (Selbstregulation, Fokus)
  • Sozialer Kompetenz (Konfliktprävention, Umgang mit Medien)
  • Medienprävention (insbesondere Cybermobbing)

Durch das Wegschließen von Smartphones während der Unterrichtszeit werden Störungen reduziert und Lernzeit erhöht. Gleichzeitig fördert die Maßnahme soziale Interaktion in den Pausen – ein wichtiger Baustein für Schule als Lebensraum.

So beantragen Schulen die Förderung erfolgreich

Der Ablauf ist in allen Bundesländern ähnlich, unterscheidet sich nur leicht in Formalitäten. Der folgende Prozess gilt bundesweit als „Best Practice“.

Schritt 1: Prüfen, ob Ihre Schule teilnimmt

Jedes Bundesland veröffentlicht eigene Startchancen-Listen oder informiert die Schulleitungen direkt.

Tipp:

  • Prüfen Sie die Website Ihres Kultus- oder Schulministeriums.
  • Viele Bundesländer (z. B. NRW, Hessen, Bayern, Berlin, Niedersachsen) haben offizielle Startchancen-Schulen benannt.
  • Falls unklar: Rückfrage beim Schulamt.

Schritt 2: Den passenden Fördertopf bestimmen

a) Chancenbudget (Säule II) – der schnelle, unbürokratische Weg

Viele Schulen haben hier hohe Autonomie:

  • Entscheidung per Schulkonferenz oder Steuergruppe
  • Budget kann direkt für pädagogische Präventionsmaßnahmen genutzt werden
  • Ideal für kleinere bis mittlere Anschaffungen (z. B. Jahrgangssätze, Pilotgruppen)

b) Investitionsmittel (Säule I) – ideal für flächendeckende Ausstattung

Wird die gesamte Schule ausgestattet (z. B. 400–1.000 Cases), läuft dies oft über den Schulträger:

  • Bedarf über Schulleitung melden
  • Abstimmung mit Schulverwaltungsamt
  • Eintrag in Investitionsplanung des Trägers

Säule I ist ideal, wenn Schulen langfristige, belastbare Ausstattung benötigen.

Schritt 3: Die Pilotstrategie – der beste Einstieg

Vor allem in Konferenzen bewährt sich der Weg über ein Pilotprojekt, z. B.:

  • Jahrgang 7 oder 8
  • eine Klassenstufe mit besonders hohem Medienkonsum
  • oder ein pädagogischer Schwerpunktjahrgang

Vorteile:

  • geringere Anschaffungskosten
  • sehr hohe Bewilligungschancen
  • Ergebnisse messbar (Störungen, Cybermobbing, Lernzeit)
  • solide Argumentationsbasis für spätere Skalierung

Schritt 4: Textbausteine für Ihren Antrag

Sie können diesen Text eins zu eins in Ihr Schulprogramm, Medienkonzept oder einen Antrag an den Schulträger übernehmen:

Textbaustein:
„Die Anschaffung des LOCKSTA-Systems dient der Umsetzung des Programmziels ‚Förderung einer lernförderlichen Umgebung‘ gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung des Startchancen-Programms. Durch das physische Wegschließen der Smartphones während der Unterrichtszeit wird die digitale Ablenkung systematisch reduziert. Die Maßnahme erhöht die Netto-Lernzeit, stärkt Basiskompetenzen (insbesondere Lesekompetenz, Konzentration, schriftsprachliches Arbeiten) und unterstützt die sozio-emotionale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler durch konfliktarme, analoge Pausen. LOCKSTA ist eine pädagogisch wirksame, präventive Maßnahme gegen Cybermobbing und Unterrichtsstörungen.“

Wichtige Hinweise für alle Bundesländer

  • Alle Länder haben eigene Richtlinien, aber Ziele und Förderschwerpunkte sind bundesweit identisch.
  • In vielen Ländern können Schulen autonom über Chancenbudget entscheiden.
  • Bei Investitionen entscheidet immer der Schulträger.
  • Die Mittel stehen über 10 Jahre bereit – viele Schulen haben aber bereits ihre ersten Budgetrunden abgeschlossen.

Offizielle Quellen (bundesweit gültig)

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung: Informationen zur Bund-Länder-Vereinbarung
  • Kultusministerkonferenz (KMK): Übersicht & Inhalte des Programms
  • Landesministerien (z. B. NRW, Berlin, Hessen, Niedersachsen): länderspezifische Umsetzung

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