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Handyverbote in Deutschland
Brandenburg
Verbot an Grund- und Förderschulen seit 2025/26

Handyverbot an Schulen in Brandenburg

Brandenburg hat ab dem Schuljahr 2025/26 ein Handyverbot an Grund- und Förderschulen eingeführt. Private digitale Endgeräte – Smartphones, Smartwatches und Tablets – müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und verstaut werden. Die Rechtsgrundlage ist eine Änderung der Verwaltungsvorschriften über den Schulbetrieb (VV-Schulbetrieb).

Die Maßnahme geht auf den Koalitionsvertrag von SPD und BSW zurück: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hatte ein Handyverbot als zentrale Forderung in die Koalitionsverhandlungen eingebracht. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) betonte, die Regelung schaffe "mehr Klarheit und Rechtssicherheit" für Schulleitungen und Lehrkräfte.

Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten und warum Brandenburg damit eine andere Richtung einschlägt als das Nachbarland Berlin.

Aktualisiert am
19.03.2026
•
5 min

Was regeln die Verwaltungsvorschriften in Brandenburg?

Die Rechtsgrundlage für das Handyverbot in Brandenburg ist keine Schulgesetzänderung, sondern eine Überarbeitung der VV-Schulbetrieb – der Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen. Schulen können darüber hinaus über die Hausordnung strengere Regeln beschließen.

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Mit LOCKSTA Handytaschen können Handyverbote pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden

Keine Haftungsrisiken
Förderung der Medienkompetenz
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Für Schulen

Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Brandenburg

Brandenburg hat sich für einen pragmatischen Weg entschieden: Statt einer Schulgesetzänderung wurde die bestehende Verwaltungsvorschrift überarbeitet. Das ermöglicht eine schnelle Umsetzung ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren.

Die VV-Schulbetrieb: Rechtsgrundlage

Die Änderung der Verwaltungsvorschriften über den Schulbetrieb (VV-Schulbetrieb) regelt das Handyverbot an Brandenburger Grund- und Förderschulen. Die zentralen Punkte:

  • Private digitale Endgeräte müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden.
  • Das Verbot gilt für die Klassen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen.
  • Betroffen sind Smartphones, Smartwatches und Tablet-PCs.
  • Das Mitbringen ist erlaubt – Eltern können ihren Kindern Geräte für den Schulweg mitgeben.

Ausnahmen

Lehrkräfte können in bestimmten Fällen Ausnahmen erlauben:

  • Unterrichtseinsatz: Wenn digitale Geräte im Unterricht sinnvoll eingesetzt werden sollen.
  • Medizinische Gründe: Diabetes-Apps, Assistenzsysteme und ähnliche medizinische Anwendungen.
  • Notfälle: Die Nutzung ist in Gefahrensituationen jederzeit erlaubt.

Schulen können weitergehen

Die Verwaltungsvorschrift setzt einen Mindeststandard. Einzelne Schulen können über ihre Hausordnung strengere Regeln beschließen – etwa ein Nutzungsverbot auch in den Pausen oder eine Ausweitung auf höhere Klassenstufen. Damit behalten Schulen ihre Autonomie.

Politischer Hintergrund: SPD/BSW-Koalitionsvertrag

Das Handyverbot war eine zentrale Forderung des BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin des BSW begrüßte die Umsetzung als "Durchsetzung einer zentralen BSW-Forderung".

Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) stellte die Maßnahme in einen pädagogischen Kontext: Schulen sollen Kindern helfen, einen "verantwortungsvollen und kritischen Umgang" mit digitalen Geräten zu entwickeln und Medienkompetenz zu erwerben.

Herausforderungen für Schulen in Brandenburg

Der Kontrast zu Berlin

Brandenburg führt ein Handyverbot ein, während das Nachbarland Berlin auf Schulautonomie setzt. Für Familien in der Metropolregion Berlin-Brandenburg, deren Kinder in unterschiedlichen Bundesländern zur Schule gehen, führt das zu einer spürbaren Diskrepanz. Dieser Kontrast verstärkt die Debatte in beiden Ländern.

Umsetzung in der Fläche

Brandenburg ist ein Flächenland mit vielen kleinen Schulen im ländlichen Raum. Nicht alle Schulen verfügen über Schließfächer oder Schränke zur Verwahrung von Geräten. Die VV-Schulbetrieb nennt zwar Aufbewahrungsoptionen, überlässt die konkrete Umsetzung aber den Schulen.

Bundesweite Problemlage

Die Zahlen gelten auch für Brandenburg: knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18 Prozent Cybermobbing-Betroffene. Die PISA-Studie belegt: Ablenkung durch digitale Geräte verschlechtert Schulleistungen messbar.

Herausforderung: Nur Unterrichtszeit

Die Verwaltungsvorschrift bezieht sich auf die Unterrichtszeit. Ob das Verbot auch für Pausen, Hort und Nachmittagsbetreuung gilt, hängt von der schulischen Hausordnung ab. Schulen müssen diese Lücke eigenständig schließen.

Praktische Lösungen – So setzen Brandenburger Schulen das Verbot um

Die VV-Schulbetrieb nennt drei Aufbewahrungsoptionen: Schultasche, Schrank oder Schließfach. In der Praxis zeigt sich: Nicht alle sind gleich wirksam.

Methode 1: Ausgeschaltet in der Schultasche

Die einfachste Variante: Geräte bleiben ausgeschaltet im Ranzen.

  • Vorteil: Keine Kosten, sofort umsetzbar
  • Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkräfte müssen ständig überwachen

Methode 2: Schränke und Schließfächer

Geräte werden in schulischen Schränken oder Schließfächern verwahrt.

  • Vorteil: Klare physische Trennung
  • Nachteil: Nicht alle Schulen haben genügend Schließfächer, Anschaffungskosten, Haftungsrisiko, Zeitaufwand

Methode 3: Verschließbare Handytaschen

Schüler legen ihr Gerät in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.

  • Vorteil: Gerät bleibt beim Schüler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, kein Schrank nötig, flexibel für Unterrichtseinsatz
  • Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung

Für Brandenburger Schulen im ländlichen Raum, die oft nicht über Schließfächer verfügen, bieten verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA die praktikabelste Alternative. Sie erfüllen die Anforderung der VV-Schulbetrieb ("ausgeschaltet und verstaut") ohne bauliche Maßnahmen. Und wenn die Lehrkraft das Gerät für den Unterricht braucht, ist es mit einem Handgriff freigegeben.

Erfolgsbeispiele und Erfahrungen

Erfahrungen aus Brandenburg

Das Handyverbot ist seit dem Schuljahr 2025/26 in Kraft. Erste Rückmeldungen zeigen: Schulen, die auf eine physische Lösung setzen, berichten von deutlich weniger Konflikten als Schulen, die sich allein auf die Regel "ausgeschaltet im Ranzen" verlassen.

Erfahrungen aus anderen Bundesländern

  • Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 an allen Schulen – das weitreichendste Modell.
  • Sachsen: Grundschulverbot seit Februar 2026, Ausweitung bis Klasse 8 geplant.
  • Schleswig-Holstein: Erlass bis Klasse 9 – geht deutlich weiter als Brandenburg.
  • Niedersachsen: Die Oberschule Northeim setzt auf verschließbare Hüllen, wissenschaftlich begleitet von der Uni Göttingen.

Wissenschaftliche Evidenz

Die Forschungslage stützt den Kurs:

  • London School of Economics: 6,4 Prozentpunkte bessere Testergebnisse an Schulen mit Handyverbot.
  • Universität Augsburg: Messbare positive Effekte auf Lernleistung und Wohlbefinden.
  • PISA: Klarer Zusammenhang zwischen Ablenkung und schlechteren Leistungen.

Schritt für Schritt: Handyverbot in Brandenburg umsetzen

Schritt 1: VV-Schulbetrieb kennen

Machen Sie sich mit der aktualisierten Verwaltungsvorschrift vertraut. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für Ihr schulisches Handykonzept.

Schritt 2: Hausordnung prüfen und erweitern

Prüfen Sie, ob Ihre Hausordnung über den Mindeststandard der VV-Schulbetrieb hinausgehen soll – etwa Verbot auch in Pausen oder Ausweitung auf höhere Klassen.

Schritt 3: Aufbewahrungslösung wählen

Verschließbare Handytaschen bieten die flexibelste Umsetzung – besonders für Schulen ohne ausreichend Schließfächer. Starten Sie mit einer Pilotklasse.

Schritt 4: Eltern informieren

Nutzen Sie den Elternbrief-Generator. Erklären Sie: Geräte dürfen mitgebracht werden, müssen aber während des Unterrichts ausgeschaltet und verstaut sein.

Schritt 5: Evaluieren

Werten Sie die Erfahrungen aus und passen Sie bei Bedarf an. Teilen Sie Ihre Erkenntnisse mit anderen Brandenburger Schulen.

Fördermöglichkeiten

  • Startchancen-Programm: Handyfreie Zonen als Maßnahme zur Verbesserung des Lernumfelds beantragen.
  • Schulbudget und Schulträger: Kosten pro Schüler überschaubar.
  • Förderverein: Erstausstattung über den Förderverein finanzieren.

Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.

Häufig gestellte Fragen

Seit wann gilt das Handyverbot in Brandenburg?

Seit dem Schuljahr 2025/26. Das Verbot gilt an Grund- und Förderschulen für die Klassen 1 bis 6 während des Unterrichts.

Gilt das Verbot auch in den Pausen?

Die VV-Schulbetrieb regelt den Unterricht. Ob das Verbot auch für Pausen, Hort und Nachmittagsbetreuung gilt, hängt von der schulischen Hausordnung ab. Schulen können strengere Regeln beschließen.

Dürfen Kinder ihr Handy mitbringen?

Ja. Das Verbot betrifft die Nutzung während des Unterrichts, nicht das Mitbringen. Geräte müssen ausgeschaltet und verstaut sein.

Welche Ausnahmen gibt es?

Lehrkräfte können Ausnahmen für den Unterrichtseinsatz und aus medizinischen Gründen erlauben. In Notfällen ist die Nutzung jederzeit gestattet.

Wer haftet bei Beschädigung?

Wenn die Schule Geräte in Schränken oder Schließfächern verwahrt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen umgehen dieses Problem: Das Gerät bleibt beim Schüler.

Kinderleichte Nutzung

So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss

Das Handy wird in das LOCKSTA Case gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet.

Verschließbare handyhülle schließen
01

Das Smartphone geschützt verstauen

Das Handy bleibt in Besitz der Schüler unddennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Handy in die verschließbare Handyhülle einführen
02

Case per Knopfdruck verschließen

Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich das Case nicht öffnen.

Am Magnetöffner verschließbare handyhüllle öffnen
03

Zum Öffnen einfach an den Opener halten

Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. So kann jeder selbstständig das Case öffnen.

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