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Handyverbote in Deutschland
Schleswig-Holstein
Verbot bis Klasse 9 seit August 2025

Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat seit dem 1. August 2025 eines der weitreichendsten Handyverbote Deutschlands: Ein Erlass untersagt die private Nutzung digitaler Endgeräte bis einschließlich Klasse 9. Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops. An Grundschulen gilt ein entsprechender Erlass bereits seit 2023.

Der Erlass ist das Ergebnis des „Kieler Dialogs“ – eines Beteiligungsprozesses, den das Bildungsministerium unter Ministerin Dorit Stenke (CDU) über sechs Monate mit Fachleuten aus Pädagogik, Medizin und Medienwissenschaft geführt hat. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne streben darüber hinaus eine schulgesetzliche Verankerung an, um dem Erlass noch mehr rechtliche Verbindlichkeit zu geben.

Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, die praktische Umsetzung und gibt Schulen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Aktualisiert am
19.03.2026
•
5 min

Was regelt der Erlass in Schleswig-Holstein?

Der Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte wurde am 19. Juni 2025 vom Bildungsministerium veröffentlicht und trat am 1. August 2025 in Kraft. Er gilt für alle öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und ist einer der umfassendsten Erlasse in Deutschland.

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Für Schulen

Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat einen klaren, stufenweisen Ansatz gewaehlt: erst Grundschulen, dann bis Klasse 9. Der Erlass ist rechtlich verbindlich, eine schulgesetzliche Verankerung ist geplant.

Der Erlass vom 1. August 2025

Am 19. Juni 2025 stellte Bildungsministerin Dorit Stenke den Erlass zur Nutzung digitaler Endgeraete vor. Die zentralen Regelungen:

  • Die private Nutzung digitaler Endgeraete ist waehrend der Schulzeit fuer Schueler der Klassen 1 bis 9 untersagt.
  • Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops – damit ist Schleswig-Holstein eines der wenigen Bundeslaender, das Smartwatches explizit einbezieht.
  • Ein Mitnahmeverbot gibt es nicht – Geraete duerfen fuer den Schulweg mitgebracht werden. Ein generelles Mitnahmeverbot waere laut Ministerium "unverhaeltnismaessig".
  • Der Erlass gilt fuer alle oeffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.

Erlaubte Nutzung

Schueler der Klassen 1 bis 9 duerfen digitale Geraete nutzen, wenn:

  • Die Lehrkraft die Nutzung im Unterricht ausdruecklich erlaubt – insbesondere im Rahmen der Medienkompetenz-Bildung.
  • Ein Notfall vorliegt, insbesondere bei Gefahr fuer Leib und Leben.
  • Medizinische Gruende eine Nutzung erfordern.

Ab Klasse 10: Schule entscheidet

Fuer die Klassen 10 bis 13 sowie an Berufsschulen entscheiden die Schulen eigenstaendig ueber ihre Handyregelung. Die Schulkonferenz legt die konkreten Regeln in der Schulordnung fest.

Vorgeschichte: Der Kieler Dialog

Der Erlass ist nicht uebers Knie gebrochen worden. Im Januar 2025 startete das Bildungsministerium den "Kieler Dialog" – einen sechsmonatigen Beteiligungsprozess mit Experten aus Paedagogik, Medizin, Psychologie und Medienwissenschaft. Die Ergebnisse flossen direkt in den Erlass ein.

Geplante schulgesetzliche Verankerung

Die Regierungsfraktionen CDU und Gruene wollen den Erlass im Schulgesetz verankern. Der Antrag sieht vor, einen "rechtssicheren Rahmen fuer die Klassen 5 bis 9" zu schaffen – unter Einbeziehung von Schueler-, Eltern- und Lehrervertretungen. Damit wuerde Schleswig-Holstein neben Bayern und Hessen zu den Bundeslaendern mit gesetzlich verankertem Handyverbot gehoeren.

Herausforderungen fuer Schulen in Schleswig-Holstein

Der Erlass ist da – die Umsetzung fordert

Der Erlass gibt die Richtung vor, aber die praktische Umsetzung bleibt den Schulen ueberlassen. Und genau hier berichten viele Lehrkraefte von Schwierigkeiten: Wie stellt man sicher, dass Schueler ihre Geraete tatsaechlich nicht nutzen?

GEW-Kritik: "Aerger wird auf Schulen abgeschoben"

Die GEW Schleswig-Holstein kritisiert, dass der Erlass den "absehbaren Aerger ums Handyverbot auf die Schulen abschiebt". Die Gewerkschaft fordert mehr Unterstuetzung bei der Umsetzung – sowohl personell als auch materiell.

Smartwatches als neue Herausforderung

Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundeslaender, das Smartwatches explizit in den Erlass einbezieht. Das ist paedagogisch richtig, stellt Schulen aber vor zusaetzliche Herausforderungen: Smartwatches sind weniger auffaellig als Smartphones und koennen leichter unbemerkt genutzt werden.

Bundesweite Problemlage

Die Zahlen gelten auch fuer Schleswig-Holstein: knapp vier Stunden Bildschirmzeit taeglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18 Prozent der Schueler von Cybermobbing betroffen. Die PISA-Studie belegt: Ablenkung durch Geraete verschlechtert Schulleistungen messbar. Die London School of Economics zeigt: Schulen mit Handyverbot steigern Testergebnisse um 6,4 Prozentpunkte.

Praktische Loesungen – So setzen Schulen in Schleswig-Holstein das Verbot um

Der Erlass laesst Schulen Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Drei Ansaetze haben sich bewaehrt:

Methode 1: Geraet ausgeschaltet in der Tasche

Die einfachste Variante: Schueler schalten ihr Geraet aus und lassen es in der Schultasche.

  • Vorteil: Keine Kosten, sofort umsetzbar
  • Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkraefte muessen staendig ueberwachen – genau der "Aerger", den die GEW kritisiert

Methode 2: Sammelboxen und Schliessfaecher

Smartphones werden in Boxen oder Schliessfaechern verwahrt.

  • Vorteil: Klare physische Trennung
  • Nachteil: Kosten, Platzbedarf, Haftungsrisiko, Stau bei Rueckgabe, Smartwatches schwer einzubeziehen

Methode 3: Verschliessbare Handytaschen

Schueler legen Smartphone und Smartwatch in eine verschliessbare Tasche mit Magnetverschluss.

  • Vorteil: Geraet bleibt beim Schueler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, flexibel fuer Unterrichtseinsatz, auch Smartwatches koennen verstaut werden
  • Nachteil: Anschaffungskosten fuer Erstausstattung

Verschliessbare Handytaschen wie LOCKSTA sind fuer den schleswig-holsteinischen Erlass besonders geeignet, weil sie sowohl Smartphones als auch Smartwatches abdecken – ein Alleinstellungsmerkmal gegenueber Handyschraenken, die nur fuer Smartphones ausgelegt sind. Die Lehrkraft kann das Case jederzeit mit dem Opener fuer den Unterricht freigeben – genau wie es der Erlass fuer die Medienkompetenz-Bildung vorsieht.

Erfolgsbeispiele und Erfahrungen

Der Kieler Dialog als Vorbild

Der sechsmonatige Beteiligungsprozess "Kieler Dialog" hat Schleswig-Holstein ein breites Fundament fuer den Erlass geschaffen. Experten aus verschiedenen Disziplinen haben die Regelung mitgestaltet – das unterscheidet den Ansatz von schnellen politischen Entscheidungen in anderen Bundeslaendern.

Erfahrungen aus anderen Bundeslaendern

  • Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 – aehnlich weitreichend wie Schleswig-Holstein, aber ohne explizite Einbeziehung von Smartwatches im Erlasstext.
  • Bayern: Gesetzliches Verbot seit 2006, Verschaerfung bis Klasse 7 geplant – SH geht mit Klasse 9 weiter.
  • Niedersachsen: Die Oberschule Northeim setzt erfolgreich auf verschliessbare Huellen, wissenschaftlich begleitet von der Uni Goettingen.

Wissenschaftliche Grundlage

Die wissenschaftliche Evidenz stuetzt den Erlass:

  • Universitaet Augsburg: Smartphone-Verbote haben messbare positive Effekte auf Lernleistung und soziales Wohlbefinden.
  • London School of Economics: 6,4 Prozentpunkte bessere Testergebnisse an Schulen mit Handyverbot.
  • PISA: Klarer Zusammenhang zwischen digitaler Ablenkung und schlechteren Schulleistungen.

Schritt fuer Schritt: Den Erlass an Ihrer Schule umsetzen

Schritt 1: Erlass kennen

Machen Sie sich mit dem Erlass zur Nutzung digitaler Endgeraete vertraut. Das Ministerium stellt den vollstaendigen Text sowie Begleitmaterialien auf seiner Website bereit.

Schritt 2: Schulkonferenz einbeziehen

Erarbeiten Sie mit der Schulkonferenz eine konkrete Umsetzungsordnung: Wie wird das Verbot durchgesetzt? Wo werden Geraete verwahrt? Welche Ausnahmen gelten?

Schritt 3: Aufbewahrungsloesung waehlen

Verschliessbare Handytaschen bieten die flexibelste Loesung – besonders wenn auch Smartwatches einbezogen werden muessen. Starten Sie mit einer Pilotklasse.

Schritt 4: Eltern informieren

Nutzen Sie den Elternbrief-Generator fuer einen professionellen Elternbrief. Erklaeren Sie: Das Geraet darf mitgebracht werden, die Nutzung ist waehrend der Schulzeit untersagt, Ausnahmen gelten fuer den Unterricht und Notfaelle.

Schritt 5: Evaluieren

Werten Sie die Erfahrungen nach einem Halbjahr aus. Schulen, die bis Ende des Schuljahres 2025/26 gute Erfahrungen gesammelt haben, sind fuer die geplante schulgesetzliche Verankerung bestens vorbereitet.

Foerdermoeglichkeiten

  • Startchancen-Programm: Handyfreie Zonen als Massnahme zur Verbesserung des Lernumfelds beantragen.
  • Schulbudget: Ueberschaubare Kosten pro Schueler, aus dem laufenden Budget finanzierbar.
  • Foerderverein: Erstausstattung ueber den Foerderverein finanzieren.

Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.

Haeufig gestellte Fragen

Bis zu welcher Klasse gilt das Handyverbot in SH?

Bis einschliesslich Klasse 9. Ab Klasse 10 entscheiden die Schulen eigenstaendig. An Grundschulen gilt ein entsprechender Erlass bereits seit 2023.

Sind auch Smartwatches betroffen?

Ja. Der Erlass umfasst ausdruecklich Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops – damit ist Schleswig-Holstein eines der wenigen Bundeslaender mit expliziter Smartwatch-Regelung.

Duerfen Schueler ihr Handy mitbringen?

Ja. Ein Mitnahmeverbot waere laut Ministerium "unverhaeltnismaessig". Geraete duerfen fuer den Schulweg mitgebracht werden, die private Nutzung waehrend der Schulzeit ist aber untersagt.

Wird das Verbot im Schulgesetz verankert?

Die Regierungsfraktionen CDU und Gruene streben eine schulgesetzliche Verankerung an. Das wuerde dem Erlass noch mehr rechtliche Verbindlichkeit geben.

Wer haftet bei Beschaedigung?

Wenn die Schule Geraete einsammelt und verwahrt, traegt sie das Haftungsrisiko. Verschliessbare Handytaschen vermeiden dieses Problem: Das Geraet bleibt beim Schueler.

Kinderleichte Nutzung

So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss

Das Handy wird in das LOCKSTA Case gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet.

Verschließbare handyhülle schließen
01

Das Smartphone geschützt verstauen

Das Handy bleibt in Besitz der Schüler unddennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Handy in die verschließbare Handyhülle einführen
02

Case per Knopfdruck verschließen

Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich das Case nicht öffnen.

Am Magnetöffner verschließbare handyhüllle öffnen
03

Zum Öffnen einfach an den Opener halten

Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. So kann jeder selbstständig das Case öffnen.

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