Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat seit dem 1. August 2025 eines der weitreichendsten Handyverbote Deutschlands: Ein Erlass untersagt die private Nutzung digitaler Endgeräte bis einschließlich Klasse 9. Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops. An Grundschulen sind die Schulkonferenzen bereits seit dem Schuljahr 2023/24 angehalten, die private Nutzung zu untersagen.
Der Erlass ist das Ergebnis des „Kieler Dialogs“ – eines Beteiligungsprozesses, den das Bildungsministerium unter Ministerin Dorit Stenke über sechs Monate mit Fachleuten aus Pädagogik, Medizin und Medienwissenschaft geführt hat. Die Landesregierung hat im August 2026 zudem einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Verbot ab dem 1. August 2027 im Schulgesetz verankert (neuer § 17 Abs. 3 SchulG).
Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, die praktische Umsetzung und gibt Schulen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Was regelt der Erlass in Schleswig-Holstein?
Der Erlass „Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen“ wurde am 19. Juni 2025 vom Bildungsministerium veröffentlicht und trat am 1. August 2025 in Kraft. Er gilt für alle öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und ist einer der umfassendsten Erlasse in Deutschland.
Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat einen klaren, stufenweisen Ansatz gewählt: erst Grundschulen, dann bis Klasse 9. Der Erlass ist rechtlich verbindlich; die schulgesetzliche Verankerung ist auf dem Weg (Gesetzentwurf vom 18. August 2026, geplantes Inkrafttreten 1. August 2027).
Der Erlass vom 1. August 2025
Am 19. Juni 2025 stellte Bildungsministerin Dorit Stenke den Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte vor. Die zentralen Regelungen:
- Die private Nutzung digitaler Endgeräte ist während der Schulzeit für Schüler der Klassen 1 bis 9 untersagt.
- Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops – Schleswig-Holstein bezieht Smartwatches damit ausdrücklich ein, wie inzwischen auch Hessen, Sachsen und Thüringen.
- Ein Mitnahmeverbot gibt es nicht – Geräte dürfen für den Schulweg mitgebracht werden. Ein generelles Mitnahmeverbot wäre laut Ministerium "unverhältnismäßig".
- Der Erlass gilt für alle öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.
Erlaubte Nutzung
Schüler der Klassen 1 bis 9 dürfen digitale Geräte nutzen, wenn:
- Die Lehrkraft die Nutzung im Unterricht ausdrücklich erlaubt – insbesondere im Rahmen der Medienkompetenz-Bildung.
- Ein Notfall vorliegt, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.
- Medizinische Gründe eine Nutzung erfordern.
Ab Klasse 10: Schule entscheidet
Für die Klassen 10 bis 13 sowie an Berufsschulen entscheiden die Schulen eigenständig über ihre Handyregelung. Die Schulkonferenz legt die konkreten Regeln in der Schulordnung fest.
Vorgeschichte: Der Kieler Dialog
Der Erlass ist nicht übers Knie gebrochen worden. Im Januar 2025 startete das Bildungsministerium den "Kieler Dialog" – einen sechsmonatigen Beteiligungsprozess mit Experten aus Pädagogik, Medizin, Psychologie und Medienwissenschaft. Die Ergebnisse flossen direkt in den Erlass ein.
Schulgesetzliche Verankerung ab 2027: Der Gesetzentwurf
Die Landesregierung hat am 18. August 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht (Drucksache 20/4702, erste Lesung Ende August 2026). Der neue § 17 Abs. 3 SchulG sieht vor: Schülerinnen und Schüler dürfen digitale Endgeräte nur verwenden (1) im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, soweit die Lehrkraft dies – insbesondere im Rahmen der Medienkompetenzvermittlung – gestattet, (2) in Notfällen, insbesondere zum Schutz von Leben und Gesundheit, oder (3) ab der Jahrgangsstufe 10 im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, soweit die Schulordnung dies allgemein bestimmt oder Schulleitung, Lehrkraft oder Aufsichtsperson es im Einzelfall gestatten. Als digitale Endgeräte gelten insbesondere Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops; wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf ein Gerät angewiesen ist, darf durch die Regeln nicht beeinträchtigt werden. Geplantes Inkrafttreten: 1. August 2027. Der Landtag hat noch nicht abschließend entschieden (Stand September 2026). Damit würde Schleswig-Holstein neben Bayern, Hessen und Thüringen zu den Bundesländern mit gesetzlich verankertem Handyverbot gehören.
Herausforderungen für Schulen in Schleswig-Holstein
Der Erlass ist da – die Umsetzung fordert
Der Erlass gibt die Richtung vor, aber die praktische Umsetzung bleibt den Schulen überlassen. Und genau hier berichten viele Lehrkräfte von Schwierigkeiten: Wie stellt man sicher, dass Schüler ihre Geräte tatsächlich nicht nutzen?
GEW-Kritik: "Ärger wird auf Schulen abgeschoben"
Die GEW Schleswig-Holstein kritisiert, dass der Erlass den "absehbaren Ärger ums Handyverbot auf die Schulen abschiebt". Die Gewerkschaft fordert mehr Unterstützung bei der Umsetzung – sowohl personell als auch materiell.
Smartwatches als neue Herausforderung
Schleswig-Holstein bezieht Smartwatches explizit in den Erlass ein. Das ist pädagogisch richtig, stellt Schulen aber vor zusätzliche Herausforderungen: Smartwatches sind weniger auffällig als Smartphones und können leichter unbemerkt genutzt werden.
Bundesweite Problemlage
Die Zahlen gelten auch für Schleswig-Holstein: knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18,5 Prozent der Schüler von Cybermobbing betroffen. Die PISA-Studie belegt: Ablenkung durch Geräte verschlechtert Schulleistungen messbar. Die London School of Economics zeigt: Schulen mit Handyverbot steigern Testergebnisse um 6,4 % einer Standardabweichung (rund eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche).
Praktische Lösungen – So setzen Schulen in Schleswig-Holstein das Verbot um
Der Erlass lässt Schulen Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Drei Ansätze haben sich bewährt:
Methode 1: Gerät ausgeschaltet in der Tasche
Die einfachste Variante: Schüler schalten ihr Gerät aus und lassen es in der Schultasche.
- Vorteil: Keine Kosten, sofort umsetzbar
- Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkräfte müssen ständig überwachen – genau der "Ärger", den die GEW kritisiert
Methode 2: Sammelboxen und Schließfächer
Smartphones werden in Boxen oder Schließfächern verwahrt.
- Vorteil: Klare physische Trennung
- Nachteil: Kosten, Platzbedarf, Haftungsrisiko, Stau bei Rückgabe, Smartwatches schwer einzubeziehen
Methode 3: Verschließbare Handytaschen
Schüler legen Smartphone und Smartwatch in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.
- Vorteil: Gerät bleibt beim Schüler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, flexibel für Unterrichtseinsatz, auch Smartwatches können verstaut werden
- Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung
Verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA sind für den schleswig-holsteinischen Erlass besonders geeignet, weil sie sowohl Smartphones als auch Smartwatches abdecken – ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Handyschränken, die nur für Smartphones ausgelegt sind. Die Lehrkraft kann das Case jederzeit mit dem Opener für den Unterricht freigeben – genau wie es der Erlass für die Medienkompetenz-Bildung vorsieht.
Erfolgsbeispiele und Erfahrungen
Erste Erfahrungen
Nach einem Jahr berichtete das Bildungsministerium im Sommer 2026 von verbesserter Konzentrationsfähigkeit an den Schulen – und davon, dass der Erlass Druck aus den Familien nehme, weil die Regel nicht mehr von jeder Schule einzeln verhandelt werden muss.
Der Kieler Dialog als Vorbild
Der sechsmonatige Beteiligungsprozess "Kieler Dialog" hat Schleswig-Holstein ein breites Fundament für den Erlass geschaffen. Experten aus verschiedenen Disziplinen haben die Regelung mitgestaltet – das unterscheidet den Ansatz von schnellen politischen Entscheidungen in anderen Bundesländern.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern
- Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 – gilt für alle Schulformen inklusive Oberstufe und bezieht Smartwatches ebenfalls ausdrücklich ein.
- Bayern: Gesetzliches Verbot seit 2006, seit August 2026 bis Jahrgangsstufe 7 – SH geht mit Klasse 9 weiter.
- Niedersachsen: Die Oberschule Northeim setzt erfolgreich auf verschließbare Hüllen, wissenschaftlich begleitet von der Uni Göttingen.
Wissenschaftliche Grundlage
Die wissenschaftliche Evidenz stützt den Erlass:
- Universität Augsburg: Smartphone-Verbote haben messbare positive Effekte auf Lernleistung und soziales Wohlbefinden.
- London School of Economics: messbar bessere Testergebnisse an Schulen mit Handyverbot (6,4 % einer Standardabweichung, rund eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche).
- PISA: Klarer Zusammenhang zwischen digitaler Ablenkung und schlechteren Schulleistungen.
Schritt für Schritt: Den Erlass an Ihrer Schule umsetzen
Schritt 1: Erlass kennen
Machen Sie sich mit dem Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte vertraut. Das Ministerium stellt den vollständigen Text sowie Begleitmaterialien auf seiner Website bereit.
Schritt 2: Schulkonferenz einbeziehen
Erarbeiten Sie mit der Schulkonferenz eine konkrete Umsetzungsordnung: Wie wird das Verbot durchgesetzt? Wo werden Geräte verwahrt? Welche Ausnahmen gelten?
Schritt 3: Aufbewahrungslösung wählen
Verschließbare Handytaschen bieten die flexibelste Lösung – besonders wenn auch Smartwatches einbezogen werden müssen. Starten Sie mit einer Pilotklasse.
Schritt 4: Eltern informieren
Erklären Sie: Das Gerät darf mitgebracht werden, die Nutzung ist während der Schulzeit untersagt, Ausnahmen gelten für den Unterricht und Notfälle.
Schritt 5: Evaluieren
Werten Sie die Erfahrungen nach einem Halbjahr aus. Schulen, die im Schuljahr 2025/26 gute Erfahrungen gesammelt haben, sind für die schulgesetzliche Verankerung ab August 2027 bestens vorbereitet.
Fördermöglichkeiten
- Startchancen-Programm: Handyfreie Zonen als Maßnahme zur Verbesserung des Lernumfelds beantragen.
- Schulbudget: Überschaubare Kosten pro Schüler, aus dem laufenden Budget finanzierbar.
- Förderverein: Erstausstattung über den Förderverein finanzieren.
Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu welcher Klasse gilt das Handyverbot in SH?
Bis einschließlich Klasse 9. Ab Klasse 10 entscheiden die Schulen eigenständig. An Grundschulen sind die Schulkonferenzen bereits seit dem Schuljahr 2023/24 angehalten, die private Nutzung zu untersagen.
Sind auch Smartwatches betroffen?
Ja. Der Erlass umfasst ausdrücklich Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops; auch der Gesetzentwurf für 2027 nennt Smartwatches ausdrücklich.
Dürfen Schüler ihr Handy mitbringen?
Ja. Ein Mitnahmeverbot wäre laut Ministerium "unverhältnismäßig". Geräte dürfen für den Schulweg mitgebracht werden, die private Nutzung während der Schulzeit ist aber untersagt.
Wird das Verbot im Schulgesetz verankert?
Ja, das ist auf dem Weg: Die Landesregierung hat am 18. August 2026 einen Gesetzentwurf eingebracht (neuer § 17 Abs. 3 SchulG). Nutzung nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, in Notfällen oder – ab Jahrgangsstufe 10 – nach Schulordnung. Geplantes Inkrafttreten: 1. August 2027; der Landtag hat noch nicht abschließend entschieden (Stand September 2026).
Wer haftet bei Beschädigung?
Wenn die Schule Geräte einsammelt und verwahrt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen vermeiden dieses Problem: Das Gerät bleibt beim Schüler.
So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss
Das Handy wird in die LOCKSTA Handytasche gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet. Frei erhältliche Magnete funktionieren nicht, dank unserem geschützten System.

Das Smartphone geschützt verstauen
Das Handy bleibt in Besitz der Schüler und dennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Handytasche per Knopfdruck verschließen
Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich die Handytasche nicht öffnen.

Zum Öffnen einfach an den Opener halten
Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. Knopf kurz antippen oder die Tasche leicht auf den Opener schlagen.
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