Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat seit dem 1. August 2025 eines der weitreichendsten Handyverbote Deutschlands: Ein Erlass untersagt die private Nutzung digitaler Endgeräte bis einschließlich Klasse 9. Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops. An Grundschulen gilt ein entsprechender Erlass bereits seit 2023.
Der Erlass ist das Ergebnis des „Kieler Dialogs“ – eines Beteiligungsprozesses, den das Bildungsministerium unter Ministerin Dorit Stenke (CDU) über sechs Monate mit Fachleuten aus Pädagogik, Medizin und Medienwissenschaft geführt hat. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne streben darüber hinaus eine schulgesetzliche Verankerung an, um dem Erlass noch mehr rechtliche Verbindlichkeit zu geben.
Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage, die praktische Umsetzung und gibt Schulen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Was regelt der Erlass in Schleswig-Holstein?
Der Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte wurde am 19. Juni 2025 vom Bildungsministerium veröffentlicht und trat am 1. August 2025 in Kraft. Er gilt für alle öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und ist einer der umfassendsten Erlasse in Deutschland.
Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat einen klaren, stufenweisen Ansatz gewählt: erst Grundschulen, dann bis Klasse 9. Der Erlass ist rechtlich verbindlich, eine schulgesetzliche Verankerung ist geplant.
Der Erlass vom 1. August 2025
Am 19. Juni 2025 stellte Bildungsministerin Dorit Stenke den Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte vor. Die zentralen Regelungen:
- Die private Nutzung digitaler Endgeräte ist während der Schulzeit für Schüler der Klassen 1 bis 9 untersagt.
- Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops – damit ist Schleswig-Holstein eines der wenigen Bundesländer, das Smartwatches explizit einbezieht.
- Ein Mitnahmeverbot gibt es nicht – Geräte dürfen für den Schulweg mitgebracht werden. Ein generelles Mitnahmeverbot wäre laut Ministerium "unverhältnismäßig".
- Der Erlass gilt für alle öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.
Erlaubte Nutzung
Schüler der Klassen 1 bis 9 dürfen digitale Geräte nutzen, wenn:
- Die Lehrkraft die Nutzung im Unterricht ausdrücklich erlaubt – insbesondere im Rahmen der Medienkompetenz-Bildung.
- Ein Notfall vorliegt, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.
- Medizinische Gründe eine Nutzung erfordern.
Ab Klasse 10: Schule entscheidet
Für die Klassen 10 bis 13 sowie an Berufsschulen entscheiden die Schulen eigenständig über ihre Handyregelung. Die Schulkonferenz legt die konkreten Regeln in der Schulordnung fest.
Vorgeschichte: Der Kieler Dialog
Der Erlass ist nicht übers Knie gebrochen worden. Im Januar 2025 startete das Bildungsministerium den "Kieler Dialog" – einen sechsmonatigen Beteiligungsprozess mit Experten aus Pädagogik, Medizin, Psychologie und Medienwissenschaft. Die Ergebnisse flossen direkt in den Erlass ein.
Geplante schulgesetzliche Verankerung
Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne wollen den Erlass im Schulgesetz verankern. Der Antrag sieht vor, einen "rechtssicheren Rahmen für die Klassen 5 bis 9" zu schaffen – unter Einbeziehung von Schüler-, Eltern- und Lehrervertretungen. Damit würde Schleswig-Holstein neben Bayern und Hessen zu den Bundesländern mit gesetzlich verankertem Handyverbot gehören.
Herausforderungen für Schulen in Schleswig-Holstein
Der Erlass ist da – die Umsetzung fordert
Der Erlass gibt die Richtung vor, aber die praktische Umsetzung bleibt den Schulen überlassen. Und genau hier berichten viele Lehrkräfte von Schwierigkeiten: Wie stellt man sicher, dass Schüler ihre Geräte tatsächlich nicht nutzen?
GEW-Kritik: "Ärger wird auf Schulen abgeschoben"
Die GEW Schleswig-Holstein kritisiert, dass der Erlass den "absehbaren Ärger ums Handyverbot auf die Schulen abschiebt". Die Gewerkschaft fordert mehr Unterstützung bei der Umsetzung – sowohl personell als auch materiell.
Smartwatches als neue Herausforderung
Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer, das Smartwatches explizit in den Erlass einbezieht. Das ist pädagogisch richtig, stellt Schulen aber vor zusätzliche Herausforderungen: Smartwatches sind weniger auffällig als Smartphones und können leichter unbemerkt genutzt werden.
Bundesweite Problemlage
Die Zahlen gelten auch für Schleswig-Holstein: knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18 Prozent der Schüler von Cybermobbing betroffen. Die PISA-Studie belegt: Ablenkung durch Geräte verschlechtert Schulleistungen messbar. Die London School of Economics zeigt: Schulen mit Handyverbot steigern Testergebnisse um 6,4 Prozentpunkte.
Praktische Lösungen – So setzen Schulen in Schleswig-Holstein das Verbot um
Der Erlass lässt Schulen Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Drei Ansätze haben sich bewährt:
Methode 1: Gerät ausgeschaltet in der Tasche
Die einfachste Variante: Schüler schalten ihr Gerät aus und lassen es in der Schultasche.
- Vorteil: Keine Kosten, sofort umsetzbar
- Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkräfte müssen ständig überwachen – genau der "Ärger", den die GEW kritisiert
Methode 2: Sammelboxen und Schließfächer
Smartphones werden in Boxen oder Schließfächern verwahrt.
- Vorteil: Klare physische Trennung
- Nachteil: Kosten, Platzbedarf, Haftungsrisiko, Stau bei Rückgabe, Smartwatches schwer einzubeziehen
Methode 3: Verschließbare Handytaschen
Schüler legen Smartphone und Smartwatch in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.
- Vorteil: Gerät bleibt beim Schüler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, flexibel für Unterrichtseinsatz, auch Smartwatches können verstaut werden
- Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung
Verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA sind für den schleswig-holsteinischen Erlass besonders geeignet, weil sie sowohl Smartphones als auch Smartwatches abdecken – ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber Handyschränken, die nur für Smartphones ausgelegt sind. Die Lehrkraft kann das Case jederzeit mit dem Opener für den Unterricht freigeben – genau wie es der Erlass für die Medienkompetenz-Bildung vorsieht.
Erfolgsbeispiele und Erfahrungen
Der Kieler Dialog als Vorbild
Der sechsmonatige Beteiligungsprozess "Kieler Dialog" hat Schleswig-Holstein ein breites Fundament für den Erlass geschaffen. Experten aus verschiedenen Disziplinen haben die Regelung mitgestaltet – das unterscheidet den Ansatz von schnellen politischen Entscheidungen in anderen Bundesländern.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern
- Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 – ähnlich weitreichend wie Schleswig-Holstein, aber ohne explizite Einbeziehung von Smartwatches im Erlasstext.
- Bayern: Gesetzliches Verbot seit 2006, Verschärfung bis Klasse 7 geplant – SH geht mit Klasse 9 weiter.
- Niedersachsen: Die Oberschule Northeim setzt erfolgreich auf verschließbare Hüllen, wissenschaftlich begleitet von der Uni Göttingen.
Wissenschaftliche Grundlage
Die wissenschaftliche Evidenz stützt den Erlass:
- Universität Augsburg: Smartphone-Verbote haben messbare positive Effekte auf Lernleistung und soziales Wohlbefinden.
- London School of Economics: 6,4 Prozentpunkte bessere Testergebnisse an Schulen mit Handyverbot.
- PISA: Klarer Zusammenhang zwischen digitaler Ablenkung und schlechteren Schulleistungen.
Schritt für Schritt: Den Erlass an Ihrer Schule umsetzen
Schritt 1: Erlass kennen
Machen Sie sich mit dem Erlass zur Nutzung digitaler Endgeräte vertraut. Das Ministerium stellt den vollständigen Text sowie Begleitmaterialien auf seiner Website bereit.
Schritt 2: Schulkonferenz einbeziehen
Erarbeiten Sie mit der Schulkonferenz eine konkrete Umsetzungsordnung: Wie wird das Verbot durchgesetzt? Wo werden Geräte verwahrt? Welche Ausnahmen gelten?
Schritt 3: Aufbewahrungslösung wählen
Verschließbare Handytaschen bieten die flexibelste Lösung – besonders wenn auch Smartwatches einbezogen werden müssen. Starten Sie mit einer Pilotklasse.
Schritt 4: Eltern informieren
Nutzen Sie den Elternbrief-Generator für einen professionellen Elternbrief. Erklären Sie: Das Gerät darf mitgebracht werden, die Nutzung ist während der Schulzeit untersagt, Ausnahmen gelten für den Unterricht und Notfälle.
Schritt 5: Evaluieren
Werten Sie die Erfahrungen nach einem Halbjahr aus. Schulen, die bis Ende des Schuljahres 2025/26 gute Erfahrungen gesammelt haben, sind für die geplante schulgesetzliche Verankerung bestens vorbereitet.
Fördermöglichkeiten
- Startchancen-Programm: Handyfreie Zonen als Maßnahme zur Verbesserung des Lernumfelds beantragen.
- Schulbudget: Überschaubare Kosten pro Schüler, aus dem laufenden Budget finanzierbar.
- Förderverein: Erstausstattung über den Förderverein finanzieren.
Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Bis zu welcher Klasse gilt das Handyverbot in SH?
Bis einschließlich Klasse 9. Ab Klasse 10 entscheiden die Schulen eigenständig. An Grundschulen gilt ein entsprechender Erlass bereits seit 2023.
Sind auch Smartwatches betroffen?
Ja. Der Erlass umfasst ausdrücklich Smartphones, Smartwatches, Tablets und Laptops – damit ist Schleswig-Holstein eines der wenigen Bundesländer mit expliziter Smartwatch-Regelung.
Dürfen Schüler ihr Handy mitbringen?
Ja. Ein Mitnahmeverbot wäre laut Ministerium "unverhältnismäßig". Geräte dürfen für den Schulweg mitgebracht werden, die private Nutzung während der Schulzeit ist aber untersagt.
Wird das Verbot im Schulgesetz verankert?
Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne streben eine schulgesetzliche Verankerung an. Das würde dem Erlass noch mehr rechtliche Verbindlichkeit geben.
Wer haftet bei Beschädigung?
Wenn die Schule Geräte einsammelt und verwahrt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen vermeiden dieses Problem: Das Gerät bleibt beim Schüler.
So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss
Das Handy wird in das LOCKSTA Case gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet.

Das Smartphone geschützt verstauen
Das Handy bleibt in Besitz der Schüler unddennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Case per Knopfdruck verschließen
Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich das Case nicht öffnen.

Zum Öffnen einfach an den Opener halten
Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. So kann jeder selbstständig das Case öffnen.
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