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Finanzierung & Förderung
DigitalPakt Schule 2.0
DigitalPakt Schule 2.0

DigitalPakt Schule 2.0 – wofür die 5 Milliarden Euro reichen und wo LOCKSTA hineinpasst

Mit dem DigitalPakt 2.0 investieren Bund und Länder zwischen 2026 und 2030 insgesamt 5 Milliarden Euro in die digitale Bildung an deutschen Schulen – je zur Hälfte vom Bund (2,5 Mrd. € aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“) und von den Ländern. Wir erklären, wer beantragt, was gefördert wird – und wie LOCKSTA Handytaschen als flankierende pädagogische Maßnahme in das Schulkonzept eingebunden werden können.

Zur Quelle

Was wir über den DigitalPakt 2.0 sicher wissen – und was noch offen ist

Der DigitalPakt 2.0 ist die Nachfolgevereinbarung zum ersten DigitalPakt (2019–2024). Bund und Länder haben sich Ende 2024 grundsätzlich geeinigt; der Haushalt ist ab 2026 gesichert. Welche Endgeräte und Maßnahmen konkret förderfähig sind, regelt jedes Bundesland in einer eigenen Richtlinie – mit teilweise unterschiedlichen Zeitplänen. Schulen sollten daher die Landesrichtlinie ihres Bundeslandes als verbindliche Quelle nutzen.

Worum geht es beim DigitalPakt 2.0?

Der DigitalPakt Schule 2.0 ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die der ersten Phase (2019–2024) folgt. Ziel ist es, die digitale Bildungsinfrastruktur an deutschen Schulen weiter auszubauen und zu verstetigen – mit reduziertem Verwaltungsaufwand gegenüber der ersten Phase. Insgesamt stehen 5 Milliarden Euro über fünf Jahre zur Verfügung, finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Antragsberechtigt sind Schulträger – also in der Regel Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise) und freie Schulträger. Einzelschulen können nicht direkt beantragen; sie müssen über ihren Schulträger gehen. Das ist beim DigitalPakt 1.0 genauso gewesen und bleibt im DigitalPakt 2.0 die Regel.

Was wird gefördert?

Der DigitalPakt 2.0 fokussiert die digitale Bildungsinfrastruktur im engeren Sinne. Im DigitalPakt 1.0 waren folgende Bereiche förderfähig (eine 1:1-Übernahme für 2.0 ist nicht garantiert, gilt aber als wahrscheinlich):

  • WLAN- und Netzwerk-Infrastruktur im Schulgebäude
  • Interaktive Tafeln, Displays, Präsentationstechnik
  • Schulserver und schulische Cloud-Lösungen
  • Digitale Arbeitsgeräte (in bestimmten Konstellationen)
  • Begleitende Schulungen und Wartungs-Konzepte

Die genauen förderfähigen Kostenarten werden in den Landesrichtlinien ausgewiesen. Diese werden 2026 von den Kultusministerien der Länder veröffentlicht.

Wie ist der Antragsweg?

  1. Prüfung der Landesrichtlinie: Sobald Ihr Bundesland die DigitalPakt-2.0-Richtlinie veröffentlicht, sind die Antragsmodalitäten verbindlich.
  2. Medienentwicklungsplan (MEP): Wie im DigitalPakt 1.0 ist ein MEP der Schule die Grundlage. Er beschreibt pädagogische Ziele, technische Bedarfe und qualifizierendes Personal.
  3. Antragstellung durch den Schulträger: Die Kommune oder der freie Träger stellt den Antrag bündelnd für eine oder mehrere Schulen.
  4. Bewilligung und Abruf: Nach Bewilligung können die Mittel projektbezogen abgerufen werden – mit Verwendungsnachweis.

Können LOCKSTA Handytaschen über den DigitalPakt 2.0 finanziert werden?

Hier brauchen wir Klarheit: Der DigitalPakt 2.0 zielt explizit auf digitale Bildungsinfrastruktur. LOCKSTA Handytaschen sind kein digitales Endgerät und keine Netzwerkinfrastruktur – sie sind eine pädagogische Schutzmaßnahme. Eine direkte Finanzierung aus DigitalPakt-Mitteln ist daher in der Regel nicht vorgesehen.

Trotzdem gibt es eine elegante Verbindung: Schulen, die DigitalPakt-2.0-Mittel für Tablets, Notebooks oder digitale Lehrmaterialien beantragen, müssen ein Medienkonzept vorlegen. In diesem Konzept gehört die Frage, wann Smartphones ausgeschaltet werden, mit zur Antwort, wann digitale Endgeräte eingesetzt werden. LOCKSTA Handytaschen sind die organisatorische Ergänzung zu DigitalPakt-Investitionen: Schul-Tablets bleiben das primäre Lern-Tool im Unterricht, Privat-Smartphones sind währenddessen physisch unzugänglich.

Praktische Empfehlung für Schulleitungen

Wenn Sie für Ihre Schule einen Medienentwicklungsplan überarbeiten oder neu erstellen, lohnt sich ein Abschnitt zu handyfreien Lernzonen. Dort kann LOCKSTA als Maßnahme benannt werden – finanziert aus anderen Quellen (Schulträger-Budget, Förderverein, Stiftungen), aber inhaltlich an die DigitalPakt-2.0-Investition gekoppelt. Diese Argumentation stärkt auch den Antrag, weil sie ein konsistentes Bild von kontrollierter Mediennutzung im Unterricht erzeugt.

Weiterführende Quellen

Für die rechtsverbindlichen Details gilt immer die offizielle Bund-Länder-Vereinbarung sowie die Richtlinie Ihres Bundeslandes. Unsere Seite hier ist ein Wegweiser – keine Antragsberatung.

Zwei schwarze Schutzhüllen mit LOCKSTA-Logo und ein silberner Öffner mit schwarzem Griff.

Mit LOCKSTA Handytaschen können Handyverbote pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden

Keine Haftungsrisiken
Förderung der Medienkompetenz
Personalisierbar mit Schullogo
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Wir beraten Sie gerne!

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LOCKSTA ist eine pädagogisch begründbare, technische Maßnahme, die:

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Unterrichtsstörungen reduziert

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Fokus und Lernzeit stärkt

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Medienprävention unterstützt

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Konflikte und Cybermobbing mindert

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Schulordnungen konsequent umsetzbar macht

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Lehrkräfte entlastet

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