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Finanzierung & Förderung
Erasmus+ Schulbildung (EU)
Erasmus+ Schulbildung (EU)

Erasmus+ Schulbildung – wie europäische Schulpartnerschaften für Medienkompetenz und Smartphone-Konzepte genutzt werden

Das EU-Programm Erasmus+ ist mit einem Gesamtbudget von rund 26,2 Milliarden Euro (Programmzeitraum 2021–2027) der wichtigste Geldgeber für europäische Bildungs-Mobilität und Schulpartnerschaften. Für den Schulbereich stehen deutschlandweit jährlich rund 93 Millionen Euro für Mobilität und Partnerschaften bereit. Schulen, die LOCKSTA in ein europäisches Schulentwicklungs- oder Medienkompetenz-Projekt einbinden, können sich über Erasmus+ fördern lassen – nicht für die Cases selbst, sondern für die pädagogische Begleitarbeit, internationale Vergleichsstudien und Lehrkräfte-Fortbildung.

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Wie Erasmus+ funktioniert: KA1 und KA2 in der Schulbildung

Erasmus+ ist in Leitaktionen strukturiert. Für Schulen sind vor allem zwei relevant: KA1 (Mobilitätsprojekte für Lehrkräfte und Schüler:innen) und KA2 (Kooperationspartnerschaften zwischen Schulen oder Bildungsbehörden in verschiedenen EU-Ländern). Ab 2026 gibt es zusätzlich ein neues Format für Schulentwicklungs-Partnerschaften.

Überblick: Was ist Erasmus+?

Erasmus+ ist das Bildungs-, Jugend- und Sportprogramm der Europäischen Union. Das Gesamtbudget des Programmzeitraums 2021–2027 liegt bei rund 26,2 Milliarden Euro. Für den Schulbereich entfällt deutschlandweit ein Anteil von etwa 93 Millionen Euro jährlich auf Mobilitäts- und Partnerschafts-Projekte. Nationale Agentur für den deutschen Schulbereich ist der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz.

Die zwei Leitaktionen für Schulen

Leitaktion 1 (KA1) – Lernmobilität

KA1 fördert konkrete Mobilitäts-Erfahrungen:

  • Lehrkräfte-Mobilität: strukturierte Fortbildungskurse, Hospitation an Partnerschulen, Unterrichten im Ausland
  • Schüler-Mobilität: Austausch von Schülergruppen, Kurz- und Langzeitaustausch einzelner Schüler:innen
  • Inbound-Aktivitäten: Einladung von Expert:innen aus dem EU-Ausland, Aufnahme angehender Lehrkräfte an der eigenen Schule, vorbereitende Besuche

Innerhalb KA1 gibt es „Kurzzeitprojekte“ (KA122) für Schulen ohne Akkreditierung und Vollzugang über eine „Akkreditierung“ (KA120) für regelmäßige Mobilität.

Leitaktion 2 (KA2) – Kooperationspartnerschaften

KA2 fördert strukturelle Zusammenarbeit zwischen Schulen, Bildungsbehörden, Hochschulen und anderen Bildungsakteur:innen in verschiedenen EU-Ländern:

  • Kleinere Partnerschaft (KA210): einfacher Zugang, kleinere Budgets
  • Kooperationspartnerschaft (KA220): umfangreichere Projekte mit mehreren Partnern

Neu 2026: Europäische Partnerschaften für Schulentwicklung

Ab 2026 gibt es ein neues Format für Europäische Partnerschaften zur Schulentwicklung innerhalb KA2. Dieses richtet sich an regionale und lokale Schulbehörden sowie koordinierende Stellen, die innovative Lehr- und Lernmethoden entwickeln und erproben. Ziel: strukturelle europäische Zusammenarbeit in der schulischen Bildung.

Antragsfristen 2026 (Schulbildung)

  • Mittelanforderung: 19. Februar 2026, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
  • Antragstermin Kooperationspartnerschaften: 5. März 2026, 12:00 Uhr (Brüsseler Zeit), für Projektstarts zwischen September und Dezember 2026

Für die genauen Fristen und das anwendbare Format gilt immer der aktuelle Programmleitfaden der EU-Kommission und die Bekanntmachung der jeweiligen Nationalen Agentur.

Wie passt LOCKSTA in ein Erasmus+-Projekt?

LOCKSTA Handytaschen werden über Erasmus+ nicht direkt finanziert. Aber: Smartphone-Politik und Medienkompetenz sind aktuelle europäische Bildungsthemen, die sich hervorragend für Kooperationspartnerschaften eignen. Beispielprojekte:

  • Vergleichsstudie: Vier Schulen aus DE, AT, CH und z. B. Frankreich oder Norwegen untersuchen die Wirkung handyfreier Lernzonen – begleitet durch eine Pädagogische Hochschule.
  • Lehrkräfte-Fortbildung: Hospitationen an Schulen, die bereits handyfreie Konzepte etabliert haben (z. B. norwegische Schulen – vgl. Abrahamsson 2024).
  • Schüler-Austausch mit Schwerpunkt Medienkompetenz: Austauschwochen mit gemeinsamen Workshops zu Smartphone-Nutzung und digitalem Wohlbefinden.

Wer kann Erasmus+ beantragen?

Antragsberechtigt sind in der Regel Schulen selbst (Schulleitung als Träger), Schulträger (z. B. Schulamt einer Stadt), Bildungsbehörden (Kultusministerien, Bildungsdirektionen) und Bildungsorganisationen. Die genauen Antragsmodalitäten unterscheiden sich pro Land und Programmlinie.

Praktische Empfehlung

Erasmus+ ist nicht der schnelle Weg zur LOCKSTA-Anschaffung – dafür ist das Schulträger-Budget oder der Förderverein effizienter. Aber: Wenn Ihre Schule LOCKSTA bereits eingeführt hat und die europäische Dimension erschließen möchte (Vergleich mit anderen Ländern, Fortbildung, wissenschaftliche Begleitung), ist Erasmus+ das passende Programm. Für DACH-Schulen mit österreichischen oder schweizerischen Partnern lohnt sich der Blick auf KA210 (Kleinere Partnerschaft) als niedrigschwelliger Einstieg.

Zwei schwarze Schutzhüllen mit LOCKSTA-Logo und ein silberner Öffner mit schwarzem Griff.

Mit LOCKSTA Handytaschen können Handyverbote pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden

Keine Haftungsrisiken
Förderung der Medienkompetenz
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Warum LOCKSTA für Förderanträge gut geeignet ist

LOCKSTA ist eine pädagogisch begründbare, technische Maßnahme, die:

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Unterrichtsstörungen reduziert

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Fokus und Lernzeit stärkt

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Medienprävention unterstützt

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Konflikte und Cybermobbing mindert

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Schulordnungen konsequent umsetzbar macht

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Lehrkräfte entlastet

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Deutsches Unternehmen - rechtssichere Prozesse, schnelle Kommunikation

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