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Handyverbote in Deutschland
Berlin
Noch kein landesweites Verbot – CDU und SPD fordern Grundschulverbot

Handyverbot an Schulen in Berlin

Berlin ist mit rund 800 allgemeinbildenden Schulen (davon knapp 670 öffentliche) und über 400.000 Schülerinnen und Schülern eine eigene schulpolitische Welt. Beim Thema Handyverbot setzt die Hauptstadt konsequent auf Schulautonomie: Jede Schule entscheidet selbst, ob und wie sie die Smartphone-Nutzung regelt.

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hatte sich lange gegen ein pauschales Handyverbot ausgesprochen und vor „einfachen Lösungen“ gewarnt. Vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 hat sich der Wind gedreht: Die Berliner CDU fordert – gemeinsam mit der Senatorin – ein Smartphone-Verbot an Grundschulen und eine Beschränkung auf Pausen und Freistunden an weiterführenden Schulen, umzusetzen per Schulgesetzänderung. Auch die SPD will ein vollständiges Handyverbot an Grundschulen als Landesvorgabe.

Für Berliner Schulleitungen bedeutet das: Sie haben die Freiheit zu handeln – und zunehmend auch die Erwartung, es zu tun. Dieser Ratgeber zeigt, wie Berliner Schulen ohne landesweites Verbot wirksame handyfreie Zonen einführen können.

Aktualisiert am
16.09.2026
•
5 min

Welche Regelungen gelten in Berlin?

Das Berliner Schulgesetz lässt ein Handyverbot ausdrücklich zu, schreibt es aber nicht vor. Die Entscheidung liegt bei den einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Schulautonomie.

Zwei schwarze Schutzhüllen mit LOCKSTA-Logo und ein silberner Öffner mit schwarzem Griff.

Mit LOCKSTA Handytaschen können Handyverbote pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden

Keine Haftungsrisiken
Förderung der Medienkompetenz
Personalisierbar mit Schullogo
Signalblockierung
Für Schulen

Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Berlin

Berlin hat weder ein gesetzliches Handyverbot noch eine Pflicht für Schulen, eigene Regelungen zu erlassen. Das Berliner Schulgesetz ermöglicht jedoch weitreichende schulische Maßnahmen.

Berliner Schulgesetz: Die rechtliche Grundlage

Die Möglichkeit für schulische Handyregeln ergibt sich aus mehreren Bestimmungen:

  • Schulautonomie: Das Prinzip der eigenverantwortlichen Schule ist im Berliner Schulgesetz verankert. Jede Schule kann im Rahmen ihrer Haus- und Schulordnung eigene Regelungen zur Handynutzung treffen.
  • Paragraph 62 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 3 Schulgesetz: Die vorübergehende Einziehung von Gegenständen ist als Erziehungsmaßnahme ausdrücklich vorgesehen. Lehrkräfte entscheiden darüber im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – die vorübergehende Wegnahme von Handys ist damit zulässig.
  • Die Schulkonferenz kann verbindliche Regelungen in die Schulordnung aufnehmen.
  • Ein generelles Mitnahmeverbot ist nicht vorgesehen.

Position der Bildungssenatorin – und ihr Kurswechsel

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) hatte ihre Position 2025 klar gemacht: Berlin werde kein landesweites Handyverbot einführen. Noch im Februar 2026 distanzierte sie sich von einem Beschluss des CDU-Bundesparteitags für „digitale Schutzzonen“ bis Klasse 10. Ihre damaligen Argumente:

  • Jede Berliner Schule habe bereits die individuelle Möglichkeit, ein Handyverbot einzuführen.
  • Dies entspreche dem Prinzip der autonomen Schule.
  • Sie warnte vor "einfachen Lösungen" und betonte, dass pauschale Verbote die eigentlichen Probleme – Medienkompetenz und Selbstregulation – nicht lösen.

Am 20. August 2026 folgte die Kehrtwende: In einem Acht-Punkte-Plan gegen Gewalt und Radikalisierung an Schulen fordert die Berliner CDU – vorgestellt von Spitzenkandidat Stefan Evers gemeinsam mit Günther-Wünsch – ein Smartphone-Verbot an Grundschulen sowie an weiterführenden Schulen eine Beschränkung der Nutzung auf Pausen und Freistunden, umzusetzen per Schulgesetzänderung nach der Wahl.

Politischer Druck wächst

Der Druck auf den Senat ist über Monate gewachsen:

  • SPD-Bezirksstadträte für Jugend, Familie und Gesundheit aus drei Berliner Bezirken (Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg) haben sich bereits im Januar 2025 an die Bildungssenatorin und die Gesundheitssenatorin gewandt und ein umfassendes Handyverbot an allen allgemeinbildenden Schulen gefordert.
  • Im Wahlkampf 2026 fordern sowohl die SPD (Wahlprogramm, Februar 2026: vollständiges Handyverbot an Grundschulen in Unterricht und Pausen) als auch die CDU (August 2026) eine landesweite Regelung – eine Schulgesetzänderung nach der Wahl am 20. September 2026 ist damit bei beiden großen Parteien programmatisch angelegt.
  • Medienberichte und die Entwicklung in anderen Bundesländern (Hessen, Bayern, Schleswig-Holstein) erhöhen den öffentlichen Erwartungsdruck.
  • Elternvertretungen berichten zunehmend von Problemen mit unkontrollierter Smartphone-Nutzung.

Herausforderungen für Berliner Schulen

Großstadtspezifische Probleme

Berlin als Großstadt hat spezifische Herausforderungen, die das Thema besonders dringlich machen:

  • Heterogene Schülerschaft: Schulen in Berlin haben oft eine sehr diverse Schülerschaft mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen. Smartphone-bezogene Konflikte treffen Schulen in benachteiligten Quartieren besonders hart.
  • Cybermobbing: Rund 18,5 Prozent der Schüler sind betroffen. In einer Großstadt mit engen sozialen Netzwerken verbreiten sich Inhalte besonders schnell.
  • Aufnahmen in öffentlichen Räumen: Berliner Schulen kämpfen verstärkt mit unerlaubten Aufnahmen, die in sozialen Medien geteilt werden.

Die Datenlage

Die bundesweiten Zahlen gelten auch für Berlin: knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag bei der Hälfte der 11- bis 17-Jährigen. Die PISA-Studie zeigt: Ablenkung durch digitale Geräte verschlechtert Schulleistungen messbar.

Uneinheitliche Regelungen

Da Berlin auf Schulautonomie setzt, gibt es ein Flickwerk an Regelungen: Manche Schulen haben strikte Verbote, andere gar keine Regeln. Für Eltern mit Kindern an verschiedenen Schulen ist das verwirrend, für Schüler beim Schulwechsel problematisch.

Lehrkräfte am Limit

Ohne klare landesweite Vorgaben bleibt die Durchsetzung an einzelnen Lehrkräften hängen. Viele berichten von täglichen Konflikten und dem Gefühl, "Handypolizei" spielen zu müssen – bei ohnehin schon hoher Belastung im Berliner Schulsystem.

Praktische Lösungen – So können Berliner Schulen handeln

Auch ohne landesweites Verbot haben Berliner Schulen alle rechtlichen Möglichkeiten, sofort zu handeln.

Methode 1: Regelbasierter Ansatz

Die Schulkonferenz beschließt Nutzungsregeln in der Schulordnung.

  • Vorteil: Keine Kosten, schnell umsetzbar
  • Nachteil: Schwer durchsetzbar, belastet Lehrkräfte, häufige Konflikte

Methode 2: Handyschränke

Smartphones werden in Schließfächern oder Sammelboxen verwahrt.

  • Vorteil: Klare physische Trennung
  • Nachteil: Hohe Kosten, Platzbedarf (in Berlins oft beengten Schulgebäuden ein echtes Problem), Haftungsrisiko

Methode 3: Verschließbare Handytaschen

Schüler legen ihr Smartphone in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.

  • Vorteil: Smartphone bleibt beim Schüler, kein Haftungsrisiko, kein Einsammeln, kein Platzbedarf, flexibel für Unterrichtseinsatz
  • Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung

Für Berliner Schulen, die oft mit beengten Räumlichkeiten kämpfen, sind verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA besonders geeignet: Sie brauchen keinen Platz, kein Schließfach, keinen Schrank. Die Tasche wandert einfach in den Rucksack. Und wenn die Lehrkraft das Smartphone für den Unterricht braucht, ist es mit einem Handgriff freigegeben.

Erfolgsbeispiele und Erfahrungen

Was Berlin von anderen Bundesländern lernen kann

Während Berlin abwartet, handeln andere:

  • Hessen: Seit August 2025 Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen. Erste Rückmeldungen: ruhigere Pausen, weniger Konflikte.
  • Schleswig-Holstein: Erlass bis Klasse 9 seit August 2025. Ergebnis des sechsmonatigen "Kieler Dialogs".
  • NRW: 98 Prozent der Schulen mit verbindlichen Regeln – ohne Landesverbot, nur durch Empfehlung.
  • Brandenburg (Nachbarland): Verbot an Grund- und Förderschulen (Klassen 1 bis 6) seit 2025/26 – der seit März 2026 amtierende Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) lehnt eine Ausweitung auf weiterführende Schulen allerdings ab.

Besonders das Brandenburger Beispiel ist für Berlin relevant: Direkt nebenan werden Handyverbote eingeführt, während Berlin auf Schulautonomie setzt. Das führt zu einer zunehmenden Diskrepanz.

Wissenschaftliche Evidenz

Die Forschungslage ist eindeutig:

  • London School of Economics: messbar bessere Testergebnisse an Schulen mit Handyverbot (6,4 % einer Standardabweichung, rund eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche).
  • Universität Augsburg: Messbare positive Effekte auf Lernleistung und soziales Wohlbefinden.
  • PISA: Klarer Zusammenhang zwischen digitaler Ablenkung und schlechteren Leistungen.

Schritt für Schritt: Handyfreie Schule in Berlin einführen

Schritt 1: Initiative ergreifen

Warten Sie nicht auf den Senat. Das Berliner Schulgesetz gibt Ihnen alle Möglichkeiten. Bringen Sie das Thema in die Schulkonferenz ein.

Schritt 2: Situationsanalyse

Welche Probleme gibt es konkret an Ihrer Schule? Befragen Sie Lehrkräfte, Schüler und Eltern. Dokumentieren Sie Vorfälle – das stärkt die Argumentation.

Schritt 3: Alle Beteiligten einbeziehen

Bilden Sie eine Arbeitsgruppe mit Lehrkräften, Elternvertretung, Schülervertretung und Schulsozialarbeit. In Berlin, wo die Senatorin auf Schulautonomie verweist, ist ein breiter Konsens besonders wichtig.

Schritt 4: Aufbewahrungslösung wählen

Verschließbare Handytaschen bieten die pragmatischste Lösung – platzsparend, flexibel und ohne Haftungsrisiko. Starten Sie mit einer Pilotklasse oder einem Pilotjahrgang.

Schritt 5: Schulkonferenz-Beschluss

Lassen Sie die Handyordnung durch die Schulkonferenz beschließen. Damit wird sie verbindlicher Teil der Schulordnung.

Schritt 6: Eltern informieren

Gerne unterstützen wir Sie mit erprobten Elternbrief Vorlagen. Kommunizieren Sie: Es geht um den Schutz der Schüler, nicht um ein pauschales Verbot.

Schritt 7: Evaluieren

Werten Sie die Erfahrungen nach einem Halbjahr aus und justieren Sie bei Bedarf nach.

Fördermöglichkeiten für Berliner Schulen

  • Startchancen-Programm: Berlin profitiert als Stadtstaat mit vielen Schulen in herausfordernder Lage überproportional. Handyfreie Zonen als Maßnahme zur Verbesserung des Lernumfelds beantragen.
  • Bonusprogramm: Berliner Schulen in benachteiligten Quartieren können Mittel aus dem Bonusprogramm für die Anschaffung nutzen.
  • Schulbudget und Förderverein: Bei überschaubaren Kosten pro Schüler auch aus dem laufenden Budget finanzierbar.

Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ein Handyverbot an Berliner Schulen?

Noch kein landesweites. Jede Schule kann über die Schulordnung eigene Regeln beschließen. Bislang setzt der Senat auf Schulautonomie – nach der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 könnte sich das ändern.

Darf meine Schule ein Handyverbot einführen?

Ja. Die Schulkonferenz kann ein Nutzungsverbot in die Schulordnung aufnehmen. Ein Mitnahmeverbot ist nicht zulässig.

Dürfen Lehrkräfte Handys einziehen?

Ja, vorübergehend. Paragraph 62 Abs. 2 Nr. 6 in Verbindung mit Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes erlaubt die Einziehung von Gegenständen als Erziehungsmaßnahme unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Plant der Senat ein landesweites Verbot?

Noch ist nichts beschlossen. Vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 haben sich aber sowohl die CDU (gemeinsam mit Bildungssenatorin Günther-Wünsch) als auch die SPD für ein Handyverbot an Grundschulen ausgesprochen; die CDU will zusätzlich die Nutzung an weiterführenden Schulen auf Pausen und Freistunden begrenzen. Eine landesweite Regelung per Schulgesetzänderung ist damit nach der Wahl wahrscheinlich – bis dahin gilt die Schulautonomie.

Wer haftet bei Beschädigung?

Wenn die Schule Geräte in Verwahrung nimmt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen umgehen dieses Problem: Das Smartphone bleibt beim Schüler.

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So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss

Das Handy wird in die LOCKSTA Handytasche gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet. Frei erhältliche Magnete funktionieren nicht, dank unserem geschützten System.

Verschließbare handyhülle schließen
01

Das Smartphone geschützt verstauen

Das Handy bleibt in Besitz der Schüler und dennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Handy in die verschließbare Handyhülle einführen
02

Handytasche per Knopfdruck verschließen

Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich die Handytasche nicht öffnen.

Am Magnetöffner verschließbare handyhüllle öffnen
03

Zum Öffnen einfach an den Opener halten

Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. Knopf kurz antippen oder die Tasche leicht auf den Opener schlagen.

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