Für SchulenProdukteFinanzierungBlog
Branchen
Einsatzgebiete
Hochzeiten & Henna Abende
Produktionen
Private Events
Events
Konferenzen & Tagungen
Meetings
Werksführungen
Schulen
mehr
Business
mehr
Events
mehr
de
de
en
es
info@locksta.com
069 / 247537090
Jetzt anfragen
Handyverbote in Deutschland
Thüringen
Gesetzliches Verbot per Schulgesetz – inkl. Pausen und Hort

Handyverbot an Schulen in Thüringen

Thüringen hat eine der umfassendsten gesetzlichen Regelungen Deutschlands: Paragraph 30 Abs. 3a des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) untersagt die Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches während des Unterrichts, in den Pausen und in der Nachmittagsbetreuung. Damit geht Thüringen über viele andere Bundesländer hinaus, die nur den Unterricht regeln.

Bildungsminister Christian Tischner (CDU) hat im August 2025 alle Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe per Schreiben aufgefordert, die gesetzliche Regelung in ihren Schulordnungen zu konkretisieren. Der Koalitionsvertrag der Landesregierung vom Dezember 2024 sieht ausdrücklich verbindliche Einschränkungen vor.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten und gibt Thüringer Schulen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Aktualisiert am
19.03.2026
•
5 min

Was regelt Paragraph 30 ThürSchulG?

Paragraph 30 Absatz 3a des Thüringer Schulgesetzes ist die zentrale Rechtsgrundlage. Er verbietet die Nutzung digitaler Endgeräte während des gesamten Schulbetriebs – einschließlich Pausen und Nachmittagsbetreuung. Damit hat Thüringen eine der weitreichendsten gesetzlichen Regelungen in Deutschland.

Zwei schwarze Schutzhüllen mit LOCKSTA-Logo und ein silberner Öffner mit schwarzem Griff.

Mit LOCKSTA Handytaschen können Handyverbote pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden

Keine Haftungsrisiken
Förderung der Medienkompetenz
Personalisierbar mit Schullogo
Signalblockierung
Für Schulen

Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Thüringen

Thüringen gehört zu den Bundesländern mit einer gesetzlichen Verankerung des Handyverbots. Anders als in Ländern, die auf Erlasse oder Empfehlungen setzen, hat Thüringen die Regelung direkt im Schulgesetz verankert.

Paragraph 30 Abs. 3a ThürSchulG

Der zentrale Paragraph regelt die Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen. Die wesentlichen Punkte:

  • Die Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches ist während des Unterrichts, in den Pausen und in der Nachmittagsbetreuung grundsätzlich untersagt.
  • Die Regelung gilt für alle Schulformen – nicht nur für Grundschulen.
  • Die Schulkonferenz muss die konkreten Regelungen in der Schulordnung verankern.

Klare Ausnahmen

Das Gesetz sieht drei Ausnahmen vor:

  • Pädagogisch angeleitete Nutzung: Wenn die Lehrkraft die Nutzung für den Unterricht vorsieht. Thüringen betont ausdrücklich: Schulen sind "kein digitalfreier Raum" – digitale Lernmaterialien und Lernumgebungen gehören zum Unterricht.
  • Medizinische Notwendigkeit: Schüler mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen dürfen ihre Geräte nutzen.
  • Notfälle: In Gefahrensituationen ist die Nutzung jederzeit erlaubt.

Das Ministeriumsschreiben vom August 2025

Im August 2025 versandte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) ein Schreiben an alle Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe. Darin wurde betont:

  • Die gesetzliche Regelung muss in klaren, schulspezifischen Regeln konkretisiert werden.
  • Die Schulordnung muss das Verbot ausdrücklich aufnehmen.
  • Die Compliance muss von den Schulen sichergestellt werden.
  • Das Ministerium wird die Umsetzung nachvollziehen.

Politischer Hintergrund

Der Koalitionsvertrag der Thüringer Landesregierung vom Dezember 2024 sieht ausdrücklich verbindliche Einschränkungen der Handynutzung während der Kernschulzeit vor, besonders an Grundschulen. Minister Tischner begründet die Maßnahme mit dem Schutz vor "digitaler Überforderung" und der Förderung sozialer Interaktion.

iPad-Klassen als Gegenpol

Bemerkenswert: Thüringen kombiniert das Handyverbot mit der Einführung von iPad-Klassen an Gymnasien. Die Botschaft: Private Smartphones raus aus dem Schulalltag, schulische digitale Geräte gezielt im Unterricht einsetzen. Dieser differenzierte Ansatz unterscheidet Thüringen von Bundesländern, die auf reine Verbote setzen.

Herausforderungen für Schulen in Thüringen

Von der Theorie zur Praxis

Das Gesetz steht – aber die Umsetzung liegt bei den Schulen. Das Ministeriumsschreiben lässt "genug Raum für schulindividuelle Regelungen" und nennt Beispiele wie Handyschränke oder Flugmodus. Genau dieser Spielraum führt aber dazu, dass die Erfahrungen stark variieren.

Monitoring durch das Ministerium

Anders als in vielen anderen Bundesländern hat das Thüringer Ministerium angekündigt, die Umsetzung an den Schulen nachzuvollziehen. Das erhöt den Druck auf Schulen, die bisher noch keine klaren Regelungen beschlossen haben.

Besonderheit: Auch Pausen und Hort

Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen das Verbot ausdrücklich auch für Pausen und die Nachmittagsbetreuung (Hort) gilt. Das ist pädagogisch sinnvoll, stellt aber Schulen vor zusätzliche Herausforderungen: In den Pausen ist die Aufsicht weniger strukturiert als im Unterricht.

Bundesweite Zahlen

Auch in Thüringen gilt: knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18 Prozent Cybermobbing-Betroffene. Die PISA-Studie zeigt: Ablenkung verschlechtert Schulleistungen messbar.

Praktische Lösungen – So setzen Thüringer Schulen das Verbot um

Das Ministeriumsschreiben nennt zwei Umsetzungsbeispiele: Handyschränke und Flugmodus. In der Praxis gibt es jedoch mehr Optionen.

Methode 1: Flugmodus

Schüler schalten ihr Gerät in den Flugmodus oder aus.

  • Vorteil: Keine Kosten
  • Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkräfte müssen ständig überwachen – besonders problematisch in Pausen und Hort

Methode 2: Handyschränke

Smartphones werden in Schränken oder Sammelboxen verwahrt.

  • Vorteil: Klare physische Trennung
  • Nachteil: Kosten, Platzbedarf, Haftungsrisiko, Zeitaufwand, funktioniert nicht für Smartwatches

Methode 3: Verschließbare Handytaschen

Schüler legen ihr Gerät in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.

  • Vorteil: Gerät bleibt beim Schüler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, flexibel für pädagogisch angeleitete Nutzung, funktioniert auch in Pausen und Hort
  • Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung

Verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA sind für das Thüringer Modell besonders geeignet, weil sie das ganztägige Verbot einschließlich Pausen und Hort praktisch durchsetzen. Das Gerät bleibt den ganzen Tag verschlossen beim Schüler – egal ob im Unterricht, auf dem Pausenhof oder im Hort. Und wenn die Lehrkraft das Smartphone für pädagogisch angeleitete Nutzung braucht, ist es mit einem Handgriff freigegeben.

Erfolgsbeispiele und Erfahrungen

Thüringens differenzierter Ansatz

Die Kombination aus Handyverbot für private Geräte und gezieltem Einsatz schulischer iPads im Unterricht ist ein Alleinstellungsmerkmal Thüringens. Es zeigt: Es geht nicht darum, Technologie aus Schulen zu verbannen, sondern um eine kontrollierte, pädagogisch sinnvolle Nutzung.

Erfahrungen aus anderen Bundesländern

  • Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 – das weitreichendste Modell, ebenfalls mit Pausen.
  • Schleswig-Holstein: Erlass bis Klasse 9, explizit auch Smartwatches.
  • Sachsen: Grundschulverbot seit Februar 2026, Ausweitung bis Klasse 8 geplant.
  • Niedersachsen: Oberschule Northeim mit verschließbaren Hüllen, Uni Göttingen begleitet.

Wissenschaftliche Evidenz

Die Forschungslage stützt Thüringens Ansatz:

  • London School of Economics: 6,4 Prozentpunkte bessere Testergebnisse.
  • Universität Augsburg: Positive Effekte besonders bei pädagogischer Begleitung – genau das, was Thüringen mit der Ausnahme "pädagogisch angeleitete Nutzung" vorsieht.
  • PISA: Klarer Zusammenhang zwischen Ablenkung und schlechteren Leistungen.

Schritt für Schritt: Handyverbot in Thüringen umsetzen

Schritt 1: Paragraph 30 Abs. 3a kennen

Machen Sie sich mit der gesetzlichen Grundlage vertraut. Das Ministeriumsschreiben vom August 2025 gibt zusätzliche Orientierung.

Schritt 2: Schulordnung anpassen

Die Schulkonferenz muss das Verbot in der Schulordnung konkretisieren. Definieren Sie: Welche Geräte? Wann genau (Unterricht, Pausen, Hort)? Welche Ausnahmen? Welche Konsequenzen?

Schritt 3: Aufbewahrungslösung wählen

Verschließbare Handytaschen bieten die praktikabelste Lösung für das ganztägige Verbot – auch in Pausen und Hort. Starten Sie mit einer Pilotklasse.

Schritt 4: Eltern informieren

Nutzen Sie den Elternbrief-Generator. Erklären Sie die gesetzliche Grundlage und die konkreten Regeln an Ihrer Schule.

Schritt 5: Monitoring vorbereiten

Das Ministerium wird die Umsetzung nachvollziehen. Dokumentieren Sie Ihre Regelungen und Erfahrungen – das zeigt Engagement und schafft Transparenz.

Fördermöglichkeiten

  • Startchancen-Programm: Handyfreie Zonen als Maßnahme beantragen.
  • Schulbudget: Kosten pro Schüler überschaubar.
  • Förderverein: Erstausstattung über den Förderverein.

Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Handyverbot in Thüringen gesetzlich verankert?

Ja. Paragraph 30 Abs. 3a ThürSchulG verbietet die Nutzung digitaler Endgeräte während Unterricht, Pausen und Nachmittagsbetreuung. Die Schulkonferenz muss die konkreten Regeln in der Schulordnung verankern.

Gilt das Verbot auch in den Pausen und im Hort?

Ja. Das ist eine Besonderheit des Thüringer Modells. Die meisten anderen Bundesländer regeln nur den Unterricht.

Sind iPad-Klassen trotz Handyverbot erlaubt?

Ja. Das Verbot betrifft private Geräte. Schulische digitale Geräte (z.B. iPads) können und sollen im Unterricht eingesetzt werden. Thüringen kombiniert bewusst Handyverbot mit digitaler Bildung.

Kontrolliert das Ministerium die Umsetzung?

Ja. Das Ministerium hat angekündigt, die Umsetzung an den Schulen nachzuvollziehen. Schulen sollten ihre Regelungen dokumentieren.

Wer haftet bei Beschädigung?

Wenn die Schule Geräte in Schränken verwahrt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen umgehen dieses Problem: Das Gerät bleibt beim Schüler.

Kinderleichte Nutzung

So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss

Das Handy wird in das LOCKSTA Case gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet.

Verschließbare handyhülle schließen
01

Das Smartphone geschützt verstauen

Das Handy bleibt in Besitz der Schüler unddennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Handy in die verschließbare Handyhülle einführen
02

Case per Knopfdruck verschließen

Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich das Case nicht öffnen.

Am Magnetöffner verschließbare handyhüllle öffnen
03

Zum Öffnen einfach an den Opener halten

Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. So kann jeder selbstständig das Case öffnen.

Kontakt

Jetzt unverbindlich anfragen

Interessiert an LOCKSTA? Füllen Sie jetzt das Formular aus und lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihre Schule finden! Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

info@locksta.com
069 / 257537090
Mainzer Landstr. 33, Frankfurt am Main
Marius Fränze Sales Mitarbeiter
Marius Fränze
Sales & Customer Success
Vielen Dank für deine Anfrage!
Wir melden uns innerhalb von 24h bei dir.
Etwas ist schief gelaufen. Bitte versuche es erneut.
Klipto GmbH
Mainzer Landstr. 33
60329 Frankfurt am Main
Telefon:
+49 69 / 247537090
Kontakt & Beratung:
info@locksta.com
Bestellungen:
bestellung@locksta.com
Für SchulenStudien & FaktenFinanzierungProdukteSchul-BlogHändler werden
Hochzeiten & Henna Abende
Produktionen
Private Events
Events
Konferenzen & Tagungen
Meetings
Werksführungen
© 2025 LOCKSTA. Made with ❤️ in Frankfurt.
ImpressumAGBDatenschutzSicherheitshinweiseCookies
German
English
Spanish