Handyverbot an Schulen in Bremen
Bremen hat seit dem 13. August 2025 ein Handyverbot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (bis Klasse 10). Der Erlass der Bildungsbehörde untersagt die private Smartphone-Nutzung während des gesamten Schultags. Handys müssen ausgeschaltet in der Tasche bleiben.
Der Weg zum Verbot war turbulent: Ursprünglich für den 1. Juni 2025 geplant, musste der Start wegen fehlender Zustimmung des Personalrats auf den Schuljahresbeginn verschoben werden. Medien kommentierten das "Wirrwarr" als "peinlich". Und: Bremerhaven ist vom Erlass ausgenommen und regelt eigenständig.
Dieser Ratgeber erklärt die Regelung, die Besonderheiten des Bremer Modells und wie Schulen das Verbot im Alltag wirksam umsetzen können.
Was regelt der Bremer Erlass?
Der Erlass der Bremer Bildungsbehörde trat am 13. August 2025 in Kraft – nach einer Verzögerung durch die erforderliche Personalratszustimmung. Er gilt für alle öffentlichen Schulen in der Stadt Bremen. Bremerhaven ist ausgenommen.
Rechtliche Lage – Handyverbot an Schulen in Bremen
Bremen gehört zu den Bundesländern mit einem weitreichenden Handyverbot per Erlass. Die Regelung war politisch gewollt, die Umsetzung jedoch holprig.
Der Erlass vom 13. August 2025
Die Bildungsbehörde unter Senatorin Sascha Aulepp hat einen Erlass veröffentlicht, der die private Smartphone-Nutzung an Schulen untersagt. Die zentralen Punkte:
- Das Verbot gilt an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 1 bis 10) in der Stadt Bremen.
- Smartphones müssen während des gesamten Schultags ausgeschaltet in der Tasche bleiben.
- Das Verbot umfasst auch Smartwatches mit erweiterten Funktionen und App-Fähigkeit.
- Ab der Oberstufe (ab Klasse 11) entscheiden Schulen eigenständig.
Bremerhaven: Ausgenommen
Eine Besonderheit des Landes Bremen: Der Erlass gilt nur für die Stadt Bremen. Bremerhaven als zweite Stadt des Zwei-Städte-Staats ist ausgenommen und regelt die Handynutzung an seinen Schulen eigenständig. Das führt zu einer uneinheitlichen Situation innerhalb eines Bundeslandes.
Ausnahmen
- Medizinische Gründe: Schüler, die auf digitale Hilfsmittel angewiesen sind (z.B. Diabetes-Apps), dürfen ihre Geräte nutzen.
- Unterrichtseinsatz: Lehrkräfte können die Nutzung für pädagogische Zwecke erlauben.
Die holprige Entstehungsgeschichte
Der Erlass hat eine bewegte Vorgeschichte:
- Mai 2025: Senatorin Aulepp kündigt ein Handyverbot ab dem 1. Juni 2025 an.
- Juni 2025: Der Start wird verschoben – die erforderliche Zustimmung des Personalrats fehlte. Der Erlass konnte nicht veröffentlicht werden und war nicht rechtskräftig.
- August 2025: Der Personalrat gibt seine Zustimmung. Das Verbot tritt zum Schuljahresbeginn am 13. August 2025 in Kraft.
Medien kommentierten die Verzögerung kritisch. Ein Kommentar bei butenunbinnen sprach vom "Wirrwarr um das Handyverbot" und nannte die Situation "einfach nur peinlich".
Wissenschaftliche Grundlage
Der Erlass wurde laut Bildungsbehörde auf Basis intensiver Gespräche mit Schulleitungen, Kinderärzten und Bildungsexperten sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den negativen Auswirkungen von Smartphone-Nutzung auf Lernfähigkeit, soziale Entwicklung und Kindergesundheit erarbeitet.
Herausforderungen für Schulen in Bremen
"Ausgeschaltet in der Tasche" – und dann?
Der Erlass schreibt vor, dass Handys ausgeschaltet in der Tasche bleiben müssen. Das klingt einfach, ist aber im Alltag schwer durchzusetzen: Wie kontrolliert eine Lehrkraft, ob 25 Smartphones tatsächlich ausgeschaltet sind? Die Versuchung, das Gerät heimlich zu nutzen, ist groß.
Bremerhaven als Lücke
Die Ausnahme für Bremerhaven führt zu einer uneinheitlichen Situation: Schüler, die von Bremen nach Bremerhaven wechseln (oder umgekehrt), erleben unterschiedliche Regeln. Für Eltern mit Kindern an Schulen in beiden Städten ist das verwirrend.
Bundesweite Zahlen
Knapp vier Stunden Bildschirmzeit täglich bei Jugendlichen, 237 Benachrichtigungen pro Tag, 18 Prozent Cybermobbing-Betroffene. Bremen als Großstadt mit sozialen Brennpunkten ist von diesen Problemen besonders betroffen.
Stadtstaat mit besonderen Herausforderungen
Bremen kämpft mit überdurchschnittlich hoher Kinderarmut und sozialer Segregation. Schulen in benachteiligten Quartieren berichten besonders häufig von Smartphone-bezogenen Konflikten, Cybermobbing und Ablenkung. Das Handyverbot kann hier besonders viel bewirken – wenn es wirksam durchgesetzt wird.
Praktische Lösungen – So setzen Bremer Schulen das Verbot um
Der Erlass schreibt das "Was" vor, aber nicht das "Wie". Schulen haben Spielraum bei der Umsetzung.
Methode 1: Ausgeschaltet im Ranzen
Die im Erlass vorgesehene Standardlösung: Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
- Vorteil: Keine Kosten, entspricht dem Erlasswortlaut
- Nachteil: Kaum kontrollierbar, Versuchung bleibt, Lehrkräfte müssen ständig überwachen
Methode 2: Sammelboxen
Smartphones werden zu Unterrichtsbeginn eingesammelt und in Boxen verwahrt.
- Vorteil: Klare physische Trennung
- Nachteil: Zeitaufwand, Haftungsrisiko, Stau bei der Rückgabe
Methode 3: Verschließbare Handytaschen
Schüler legen ihr Gerät in eine verschließbare Tasche mit Magnetverschluss.
- Vorteil: Gerät bleibt beim Schüler (kein Haftungsrisiko), kein Einsammeln, flexibel für Unterrichtseinsatz, auch Smartwatches können verstaut werden
- Nachteil: Anschaffungskosten für Erstausstattung
Verschließbare Handytaschen wie LOCKSTA lösen das zentrale Problem des Bremer Erlasses: Sie machen die Regel "ausgeschaltet in der Tasche" physisch überprüfen und durchsetzbar. Statt sich auf die Ehrlichkeit der Schüler zu verlassen, ist das Gerät tatsächlich nicht nutzbar. Die Lehrkraft wird entlastet, Konflikte werden vermieden.
Erfolgsbeispiele und Erfahrungen
Erste Erfahrungen in Bremen
Das Handyverbot ist seit August 2025 in Kraft. Schulen, die auf physische Lösungen setzen, berichten von deutlich weniger Konflikten als Schulen, die allein auf die Regel "ausgeschaltet im Ranzen" vertrauen.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern
- Hessen: Smartphone-Schutzzonen seit August 2025 – ähnlich weitreichend wie Bremen.
- Schleswig-Holstein: Erlass bis Klasse 9 – Bremens Regelung geht mit Klasse 10 weiter.
- Niedersachsen: Die Oberschule Northeim setzt auf verschließbare Hüllen – wissenschaftlich begleitet von der Uni Göttingen.
- NRW: 98 Prozent der Schulen mit verbindlichen Regeln durch Empfehlung.
Wissenschaftliche Evidenz
Die Forschungslage stützt den Bremer Erlass:
- London School of Economics: 6,4 Prozentpunkte bessere Testergebnisse.
- Universität Augsburg: Messbare positive Effekte auf Lernleistung und Wohlbefinden.
- PISA: Klarer Zusammenhang zwischen Ablenkung und schlechteren Leistungen.
Schritt für Schritt: Handyverbot in Bremen umsetzen
Schritt 1: Erlass kennen
Machen Sie sich mit dem Erlass der Bildungsbehörde vertraut. Er bildet den rechtlichen Rahmen für Ihre schulische Umsetzung.
Schritt 2: Schulinterne Umsetzung festlegen
Entscheiden Sie, wie das Verbot an Ihrer Schule praktisch durchgesetzt wird. Die Erfahrung zeigt: Physische Lösungen sind wirksamer als rein mündliche Regeln.
Schritt 3: Aufbewahrungslösung wählen
Verschließbare Handytaschen bieten die effektivste Umsetzung des Erlasses. Das Gerät ist tatsächlich nicht nutzbar, bleibt aber beim Schüler. Starten Sie mit einer Pilotklasse.
Schritt 4: Eltern informieren
Nutzen Sie den Elternbrief-Generator. Erklären Sie den Erlass und die praktische Umsetzung an Ihrer Schule.
Schritt 5: Evaluieren
Werten Sie die Erfahrungen nach einem Halbjahr aus und passen Sie bei Bedarf an.
Hinweis für Bremerhavener Schulen
Schulen in Bremerhaven sind vom Erlass nicht betroffen, können aber über die Schulordnung eigene Regelungen beschließen. Die Erfahrungen aus der Stadt Bremen und anderen Bundesländern zeigen: Klare Handyregeln verbessern die Lernatmosphäre. Auch ohne Erlass können Bremerhavener Schulen handeln.
Fördermöglichkeiten
- Startchancen-Programm: Bremen profitiert als Stadtstaat mit vielen Schulen in herausfordernder Lage überproportional.
- Schulbudget: Kosten pro Schüler überschaubar.
- Förderverein: Erstausstattung über den Förderverein.
Mehr Informationen: Ratgeber zur Finanzierung.
Häufig gestellte Fragen
Seit wann gilt das Handyverbot in Bremen?
Seit dem 13. August 2025. Ursprünglich war der Start für den 1. Juni 2025 geplant, wurde aber wegen fehlender Personalratszustimmung verschoben.
Gilt das Verbot auch in Bremerhaven?
Nein. Der Erlass gilt nur für die Stadt Bremen. Bremerhaven regelt die Handynutzung an Schulen eigenständig.
Bis zu welcher Klasse gilt das Verbot?
Bis einschließlich Klasse 10. Ab der Oberstufe (Klasse 11) entscheiden Schulen eigenständig.
Sind Smartwatches betroffen?
Ja. Smartwatches mit erweiterten Funktionen und App-Fähigkeit fallen unter den Erlass.
Wer haftet bei Beschädigung?
Wenn die Schule Geräte einsammelt und verwahrt, trägt sie das Haftungsrisiko. Verschließbare Handytaschen umgehen dieses Problem: Das Gerät bleibt beim Schüler.
So Funktionieren Handytaschen mit Magnetverschluss
Das Handy wird in das LOCKSTA Case gelegt und verschlossen. Öffnen lässt es sich nur mit dem speziellen LOCKSTA Opener. So bleiben Schüler fokussiert und Lehrkräfte entlastet.

Das Smartphone geschützt verstauen
Das Handy bleibt in Besitz der Schüler unddennoch werden Ablenkungen oder Betrugsversuche verhindert.

Case per Knopfdruck verschließen
Ein einfacher Druckknopf verschließt das LOCKSTA Case. Innerhalb der handyfreien Zone lässt sich das Case nicht öffnen.

Zum Öffnen einfach an den Opener halten
Außerhalb der handyfreien Zone (z.B. am Ausgang) wird der Opener platziert. So kann jeder selbstständig das Case öffnen.
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